Lexikon

Name des Begriffes: Fahrzeughalter
Beschreibungen des Begriffes:

Fahrzeughalter

Fahrzeughalter ist, wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei ist nicht entscheidend, wer als Halter im Fahrzeugschein steht oder wer den Fahrzeugbrief verwahrt. Beispiel: Ein Großvater lässt einen Pkw seiner Enkelin auf seinen Namen zu, weil er einen höheren Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung bekommt. Die Enkelin hat das Fahrzeug jedoch gekauft, begleicht die Rechnungen und benutzt das Fahrzeug ausschließlich. Halter ist somit die Enkelin. Bei Leasing-Fahrzeugen ist Halter generell der Leasingnehmer.

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