Dezember 2012
Streckenabschnitt
Baustellen auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen sowie auf Bundesautobahnen sind uns mehr als bekannt und leider häufig ein Ärgernis. Dass auch die Eisenbahn im wahrsten Sinne des Wortes erneuert werden muss, entzieht sich der Präsenz unserer Gedanken häufig. Dieses Bild des Monats beschäftigt sich mit der eisernen Bahn, nämlich mit deren Schienen. Sind diese abgefahren, müssen sie ausgewechselt werden, und da Stahl ein sehr wertvoller Rohstoff ist, werden diese dem Recycling, also dem nächsten Stahlwerk, wieder zugeführt. Bei x-Tausenden von Eisenbahnkilometern in der Bundesrepublik kommen sicherlich diverse Lkw-Transporte, neben den Transporten auf der Eisenbahn selbst, zustande.
Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um einen Auflieger mit einem Dreiachsaggregat, der eine kleine Kröpfung aufweist. Leider ist uns kein Bild zugespielt worden, welches uns den seitlichen Überblick über das Fahrzeug verschafft, dafür aber eine große Anzahl von Detailfotos.
Auf der Abbildung 2 ist die Kröpfung zu sehen. Es erschließt sich nur teilweise, ob an dieser Kröpfung tatsächlich eine formschlüssige Ladung möglich gewesen wäre, festzuhalten bleibt, dass die Ladung Schienen nicht formschlüssig an die Kröpfung herangeladen wurden. Wie dies im Einzelnen zu beurteilen ist, dazu wollen wir später Stellung nehmen.
Der Auflieger mit der kleinen Kröpfung verfügt über stabile Rungen, sodass die seitliche Sicherung der Schienen gewährleistet ist. Die Schienen, die insbesondere auf dem vorderen Teil des Fahrzeugs geladen sind, wurden ein wenig im „Bauch“ gestaut. Da sich die Schienen sehr gut miteinander verhaken, wäre eine ebene Verladung, also mit direktem Formschluss der obersten Lage zu den Rungen, wünschenswert. Ob diese leicht halbrunde Verladung bei Schienen, die sich, wie gesagt, gut ineinander verhaken, Probleme dadurch mit sich bringen könnte, dass einzelne Schienen zur Seite verrollen, kann von dieser Stelle aus nicht gesagt werden. Aus unserer Schreibtischposition betrachtet, scheint dies auch eher das geringere Übel zu sein.
Alles in allem legt man bei der Verladung von Schienen offensichtlich Wert auf recht robusten Formschluss. Diese Stirnwand besteht aus Stahlschwellen, die mit den vorderen Rungen fest verschweißt sind. Eine überaus robuste Angelegenheit. Inwieweit diese Stirnwand ähnlich martialisch auch mit dem Fahrzeug verbunden ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
In der Tat sind die Schienen, die vorne auf dem Fahrzeug geladen wurden, mehr oder weniger formschlüssig an die Stirnwand herangeladen worden. Einzelne Schienen haben Formschluss mit der Stirnwand und so wird es auf keinen Fall zu einer Blockverschiebung der gesamten Ladung kommen; maximal wird sich die eine oder andere Schiene bei einer Belastung leicht nach vorne bewegen. Das erscheint mehr als unproblematisch.
Besieht man sich die Abbildung 6, kommen die eigentlichen Probleme dieses Transportes zutage. Die kräftige Stirnwand ist nicht ausreichend breit genug, sodass die eine oder andere Schiene, sofern vom oberen Ladungsstapel noch weitere herunterrollen sollten, auch mehrere Schienen, nach vorne verrutschen können. Obwohl Verklemmungseffekte zwischen Ladung und Runge sicherlich eine gewisse sichernde Wirkung entfalten können, können diese nicht die geforderten 0,8 g nach vorne aufbringen. Hier ist Ladungssicherung Glücksache und hier sieht es so aus, als ob man davon viel bräuchte.
Was man auch immer bei derart schwerer Ladung von der Sicherung durch Niederzurrung halten möchte, scheinen diese Bilder trefflich dazu geeignet, ein paar Worte über die Nutzung von Spitzhaken zu verlieren. Sehr häufig wird der Fahrer mit dem Problem der Ladungssicherung allein gelassen. Ladungssicherungspunkte an den Fahrzeugen: häufig Fehlanzeige. Nun gibt es Haken, die man ohne Weiteres im Rahmen eines Fahrzeuges einhaken kann oder am Längsträger oder an sonstigen belastbaren Stellen des Fahrzeugs. Nur leider sind meistens die geeigneten Haken nicht an den Gurten, sondern vollkommen andere, die dann zweckentfremdet behelfsmäßig „irgendwo“ hintergehakt werden. Unser Appell ist, dass man hier das Kinde, bei der Beurteilung durch kontrollierende Beamte, möglichst nicht mit dem Bade ausschütten möge. Ja, es ist richtig, dass dieser Ladungssicherungspunkt keiner ist, und es ist auch richtig, dass dieser Spitzhaken nicht absolut und ausschließlich im Hakengrund belastet wird. Doch werden dieser Haken und dieser Gurt, vorausgesetzt, sie sind sinnvoll eingesetzt, ihre Arbeit verrichten und bei einer Sicherung von Nutzen sein. Schade ist nur, dass dieser Spitzhaken noch mit einer speziellen Sicherungsklappe versehen ist, die bestens dazu geeignet ist, den Spitzhaken, nachdem er in einem guten und dafür geeigneten Ladungssicherungspunkte eingehakt ist, nicht wieder unfreiwillig aushaken lassen. Wird dieser Haken aber derart zweckentfremdet zu Sicherungszwecken an der Rungentasche eingehakt (was weiß Gott nicht der Fehler des Fahrers ist), wird diese Klappe verbogen und auch zukünftig ihren durchaus nützlichen Dienst nicht mehr versehen können.
Schaut man auf die Abbildung 9 und 10, erregt sich das Gemüt des Ladungssicherungskolumnisten schon ein wenig mehr. Bei dieser Verladung hat man nicht nur nicht nachgedacht, sondern ist mit einer gewissen Menschenverachtung zu Werke gegangen. Wir haben die Platten, die lose auf den Schienen liegen, eingekreist. Dort liegen also Stahlplatten, lose zwischen den Schienen. Diese lose liegenden Platten können zur Seite oder spätestens nach hinten herunter „wandern“. Fallen sie vom Fahrzeug, können sie im entgegenkommenden oder im nachfolgenden Verkehr fatale und bisweilen tödliche Wirkung entfalten. Handelt es sich bei diesen Platten nicht um Stahlplatten, wie es uns vereinzelt Leser mitteilen, sondern um Kunststoffplatten, dann ist die Gefahr, die davon ausgeht vielleicht nicht lebensgefährlich, aber eine Schädigung an fremden Eigentum ist bei einem Verlust immer noch möglich.
Die Abbildung 11 treibt uns dann auch die nackte Zornesröte über die Menschenverachtung, mit der hier zu Werke gegangen wurde, ins Gesicht. Eine dieser Stahlplatten (oder Kunststoffplatten) hat sich, eher per Zufall wohl, auf dem Kotflügel des Fahrzeugs und dessen Halterung verklemmt. Es scheint ein eindeutiges Indiz dafür zu sein, dass entweder sich diese Platte schon vom Ladungsstapel her selbstständig gemacht hat und den Weg auf die Fahrbahn gesucht hat, oder dass sie während der Verladung aus dem Schienenstapel herausgefallen ist. Bei einem Prozess wegen fahrlässiger Tötung würde hier sicher die Verantwortung von einem Richter beim Verlader und Fahrer gesucht. Wer dann für diese beiläufige Unachtsamkeit Verantwortung übernehmen muss, wird sicherlich in aller Ruhe bei Gericht diskutiert und wir sind uns sicher, dass einer oder mehrere gefunden werden.