Lexikon

Name des Begriffes: Absender
Beschreibungen des Begriffes:

Absender

Damit ist das Unternehmen gemeint, das selbst oder für einen Dritten Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender gemäß diesem Vertrag.

Zurück

© KLSK e.V.