Damit ist das Unternehmen gemeint, das selbst oder für einen Dritten Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender gemäß diesem Vertrag.
Lexikon
- Name des Begriffes: Absender
- Beschreibungen des Begriffes:
Absender