Der CTU-Code beinhaltet Verfahrensregeln für das Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTUs).
Erarbeitet wurde der Code von den Gremien der IMO, ILO und UNECE. Sein Vorläufer waren die CTU-Packrichtlinien.
Der CTU-Code wurde am 27.4.2015 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gemacht. Gleichzeitig wurden die CTU-Packrichtlinien vom 17.2.1999 aufgehoben.
Das ADR 2017 verweist im Hinblick zur Ladungssicherung auf den CTU-Code, somit ist er als technische Regel anzusehen.
Wichtig: Der CTU-Code tritt nicht in Konkurrenz zu bereits bestehenden innerstaatlichen Regelungen zur Ladungssicherung oder ersetzt diese!