Lexikon

Name des Begriffes: CE-Zeichen
Beschreibungen des Begriffes:

CE-Zeichen

CE-Kennzeichnung

Mit dem Anbringen des CE-Kennzeichens erklärt der Hersteller, dass sein Produkt den gesetzlichen Bestimmungen aller auf das Produkt zutreffenden EU-Richtlinien entspricht. Es dient also als „Reisepass für Produkte im EU-Binnenmarkt“ (aus Dok-Nr. 62932 der IHK Berlin = Merkblatt-CE-Kennzeichnung-data). 

Es gibt eine gewisse Anzahl (derzeit etwa 27) von europäischen Richtlinien, die die Verwendung eines CE-Zeichens vorschreiben. Auf allen anderen Produkten ist es verboten.

Wer genau wissen will, welche Richtlinien dies sind gibt als Suchbegriffe "CE-Richtlinien" in eine Suchmaschine ein und wird dann bei einigen IHK's, oder auch bei wikipedia fündig.

Hinweis für den Bereich der Ladungssicherung: Zurrmittel nach der EN 12195-2/3/4 gehören nicht dazu. Auf diesen Dingen, wie Zurrgurten / Zurrketten oder Zurrdrahtseilen darf kein CE-Kennzeichen verwendet werden. Findet man es trotzdem, dann ist es fälschlicherweise angebracht worden, was auf Hersteller hinweist, die die genauen Vorgaben nicht kennen, oder auf Produktpiraterie, oder auf eine Fälschung.

Im Gegensatz zu den Zurrmittel, gibt es auch z.B. Hebschlaufen (Schlupps), die aus dem Hebebereich kommen, aber auch gerne mal bei der Ladungssicherung einsetzt werden.

Hier ist die Anbringung eines CE-Zeichens erforderlich. Dieser Hebegurt wird nicht nach der EN-12 195-2 hergestellt, sondern nach der Maschinenrichtlinie, die die Verwendung des CE-Zeichens vorschreibt (2006/42/EG).

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