Mai 2018

Tot-Holz oder Holz-Tod

Keine Angst lieber Leser, es ist nichts passiert, außer, dass sich Rohholz regelwidrig in den Verkehrsraum ergossen hat.

Es handelt sich um Kiefern- und Fichtenholzstämme in einer Länge von 3 Metern, die in zwei Blöcken jeweils auf dem Zugfahrzeug und dem Anhänger geladen waren. Das Fahrzeug musste eine verkehrsbedingte Vollbremsung machen, bei der die Ladung auf dem Zugfahrzeug und dem Anhänger nach vorne verrutscht war. Die Ladung ist im oberen Teil vornehmlich aus der Mitte herausgerutscht, ein Verhalten, dass bei Rohholz häufig zu beobachten ist. Mit dem Ladungsverlust war eine erhebliche Kontamination des Verkehrsraumes verbunden. Schaut man sich die Bilder an, könnte es einen gruseln, denn wäre das Holz z.B. in eine Gruppe von Menschen, die wartend an einer Bushaltstelle gestanden hätte oder den Gegenverkehr gerutscht, wäre die Katastrophe perfekt gewesen. So war es nur ein „toller Event“ für Schaulustige und für uns der Beweis, dass die Physik für alle gilt.

Grund genug für uns, diesen Fall genauer zu beleuchten, denn die Gefährdung war immens. Wie immer kommt es nicht auf die Geschwindigkeit an, aus der gebremst wurde, sondern auf die Intensität der negativen Beschleunigung, also der Bremsung selbst.

Wir hören schon die Kommentare: Holz ist anders, das kann man mit anderer Ladung nicht vergleichen…Das stimmt und es stimmt auch wieder nicht, denn wenn gebremst wird, dann erfährt auch eine Holzladung eine Beschleunigung relativ zum Fahrzeug. Wie dieser Fall mal wieder beweist, mit fatalen Folgen. Was tatsächlich anders ist, ist der Umstand, dass Rohholz teilweise formschlüssig gesichert ist, dass die Reibung nicht der normalen Reibung entspricht, und dass die Rungen durch die Sattellage des Holzes ebenfalls eine sichernde Rolle übernehmen und dies natürlich nicht nur zur Seite, sondern auch in Längsrichtung.

In den Jahren 2005 und 2006 haben sich die folgenden Institutionen intensiv dem Thema Ladungssicherung von Rohholz gewidmet, um der Besonderheit des Rohholzes gerecht werden zu können.

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Polizei Nordrhein-Westfalen

Polizei Niedersachsen

Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF)

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e.V. (AGR)

Bundesvereinigung des Holztransportgewerbes e.V. (BdHG)

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V.

Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR)

Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz)

Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e.V. (VHI)

Verband Deutscher Papierfabriken e.V. (VDP)

Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.V. (VDS)

Deutscher Holzwirtschaftsrat (DHWR)

Deutscher Forstunternehmer-Verband e.V. (DFUV)

Königsberger Ladungssicherungskreis e.V. (KLSK)

Wissenschaftliche Begleitung:

Fachhochschule München

TÜV-Nord Mobilität

Nachzulesen hier

Weitere Infos finden Sie unter dem Menuepunkt Fachausschüsse/Kurzholztransporte

Aufwendige Versuche mit unterschiedlichem Rohholz haben vollkommen neue Erkenntnisse erbracht. Anstatt mit der einfachen Reibung zu rechnen, wurden Abzugswerte ermittelt, die die Tatsache berücksichtigten, dass zylindrische Körper, die im Sattel gestapelt werden sich neben der Reibung noch verkeilen und die „blauen“ Kräfte zusätzliche Sicherungseffekte bewirken.  

 

Die Versuche haben gezeigt, dass der Formschluss des Rohholzes mit den Zahnleisten einen wichtigen Teil der Sicherung übernimmt. Die Tatsache, dass die Stämme zwischen den Rungen quasi „eingeklemmt“ werden, hat ebenfalls positive Effekte erbracht. All diese Effekte und Zusammenhänge wurden dadurch, dass empirische Versuche durchgeführt wurden, berücksichtigt, da die Auswirkungen der sichernden Faktoren analysiert wurden. Diese bildeten die Grundlage für die gemeinschaftlich erstellte Verladeempfehlung der o. g. Institutionen.  

Unter anderem wurde bei den Versuchen festgestellt, dass sich aus Rohholzstapeln bis 4 m aus Kavernen einzelne Hölzer lösen und bei Bremsungen nach vorne verrutschen können. Dies ist der Grund dafür, dass bei Holz bis 4m Länge eine Stirnwand oder eine Maßnahme (z.B. ein Netz) gefordert wird, dass dazu in der Lage ist diese einzelnen Stämme abzufangen. Da es sich bei diesem Rohholztransport um drei Meter langes Holz handelte, wäre eine derartige Vorrichtung erforderlich gewesen. Wie sinnvoll eine Stirnwand ist, zeigt sich beim Zugfahrzeug. Leider stand uns kein seitliches Bild des LKW-Gespannes zur Verfügung, sodass wir nur vermuten können, dass das Holz an der Stirnwand anliegt und weiter nichts passiert ist.

 

Ladungssicherung:

Schauen wir in die Tabelle „Beispiele für Ladungssicherung über Kraftschluss“ aus der Verladeempfehlung sehen wir, dass bei einem Stapelgewicht von 6t  und 3 m langem Kiefern-Holz mindestens zwei Niederzurrungen erforderlich gewesen wären. Fehlanzeige! Stattdessen sind die beiden Alibigurte (einer pro Stapel auf dem Anhänger) „geplatzt“ und die Ladung konnte sich ungehindert in den Verkehrsraum ergießen. Wie die Gurte vorgespannt waren, ob sich die Ladung gesetzt hatte und die Gurte dadurch lose waren, all das wissen wir nicht. Wir wissen auch nicht, ob die Ladung beim Beladen mit dem Greifer verdichtet wurde und wir wissen nicht ob die Ladung tatsächlich als Bauch (ballig) gestaut war, sodass die Vorspannung auch gleichmäßig an die Ladung weitergegeben werden konnte. Wir wissen nur, dass es so nicht gereicht hat. Unsere Annahme ist, dass die Gurte durch das Setzen der Ladung lose waren und die Ladung ungehindert anrutschen konnte. Dadurch wurden die Gurte „mitgenommen“, gespannt und abgerissen, denn einen in Bewegung befindlichen Ladungsstapel hält ein Gurt, der im Rutschprozess unter Spannung kommt, nicht mehr auf.

Bei den Versuchen, die der gemeinschaftlichen Verladeempfehlung vorausgegangen sind, hatte sich gezeigt, wie wichtig es ist, die Ladung während des Beladens lagenweise mit dem Greifer zu verdichten. Dadurch wird die Ladung künstlich „gesetzt“ und zwischen die Rungen „gedrückt“, sie kann sich nicht mehr so stark setzen und die Vorspannung der Gurte bleibt eher erhalten. Natürlich muss nachgespannt werden. Zusätzlich gibt es speziell für die Ladungssicherungssysteme auf Rohholztransportern automatisch nachspannende Systeme, warum wohl? Die Stämme müssen „ballig“ geladen werden, damit sie komplett von den Gurten erfasst werden können und gesichert werden.

Wir sind der Meinung, dass eine Stirnwand immer eine verlässliche Sicherheit  für den Fahrer und alle Verkehrsteilnehmer bietet. Gurte müssen trotzdem sein, aber wie die Tabelle zeigt, hält sich der Aufwand sehr in Grenzen, damit aus Rohholz kein Holz-Tod wird.

 

Ihre Ladungssicherungskolumnisten wünschen allzeit sichere Fahrt.

© KLSK e.V.