Salmi
Ein auf der Spitze stehendes Quadrat, häufig aber mit spitzen Winkeln.
Salmi ist eine Abkürzung von der Salmiakpastille. In der Ladungssicherung eine Bezeichnung für ein Hilfsmittel bei der Fasssicherung.
Siehe dazu Foto des Monats
scharfe Kante (nach VDI 2700)
Eine scharfe Kante liegt im Bereich der Ladungssicherung nach VDI 2700 (insbesondere VDI 2700 Blatt 3.1) immer dann vor, wenn der Eckenradius r der Ladegutkante kleiner ist als die Dicke d des verwendeten Zurrmittels (z. B. des Zurrgurts):
- Formel: r < d (Eckenradius r ist kleiner als die Gurtdicke d)
Ist der Eckenradius r kleiner als die Materialstärke d des Gurts, besteht bei Belastung oder Bewegung die akute Gefahr von Einkerbungen, Einschnitten oder dem vollständigen Trennen des Zurrmittels. Ein geeigneter Kantenschutz (z. B. Kantenschutzwinkel oder Kantenschläuche) ist in diesem Fall zwingend vorgeschrieben*.
Sonderfall: Die „entschärfte Kante“ (Praxisbeispiel)
Bei weicheren Ladegütern (wie Holzwerkstoff-, OSB- oder Spanplatten) drückt sich der Zurrgurt unter hoher Vorspannkraft (STF) in die Materialkante ein. Dadurch vergrößert sich der effektive Radius r der Kante, sodass dieser größer oder gleich der Gurtdicke d wird:
- Kriterium: r ≥ d (Eckenradius r ist größer oder gleich der Gurtdicke d)
Formal liegt in diesem Moment keine scharfe Kante mehr vor. Dennoch bleibt ein Kantenschutz unter Umständen erforderlich:
- Reibungsverlust: Ohne Kantenschutz entsteht eine extrem hohe Reibung zwischen Gurt und Holz. Die Vorspannkraft (STF) wird nicht gleichmäßig übertragen, wodurch auf der gegenüberliegenden Seite der Ratsche kaum Sicherungswirkung ankommt.
- Dynamischer Verschleiß: Bei Fahrbewegungen oder einer Vollbremsung verschiebt sich das Gurtband über die rauen Holzfasern und kann an verbliebenen scharfen Holzpartikeln schlagartig beschädigt werden.
*
Die konkrete Pflicht zur Verwendung eines Kantenschutzes bei vorliegen einer scharfen Kante ergibt sich aus folgenden Rechts- und Normengrundlagen:
1. Normative Regelwerke (Technischer Standard)
- VDI 2700 Blatt 3.1 (Gebrauchsanleitung für Zurrmittel):
- Unter Abschnitt 3 (Sicherheitshinweise / Zurrgurte) ist explizit vorgegeben, dass Zurrmittel vor Reibung, Abrieb und Beschädigungen durch scharfe Kanten geschützt werden müssen. Wenn der Kantenradius r kleiner als die Gurtdicke d ist (r < d), schreiben die VDI-Richtlinien die Nutzung von Kantenschutzmitteln (z. B. Kantenschutzwinkel oder -schläuche) zwingend vor.
- DIN EN 12195-2 (Zurrgurte aus Chemiefasern):
- Unter Abschnitt 5.4 (Sicherheitshinweise) wird vorgegeben, dass Zurrgurte gegen Abrieb und das Einschneiden an scharfen Kanten durch Schutzüberzüge und/oder Ecken- bzw. Kantenschützer zu schützen sind.
2. Gesetzliche Rechtsgrundlagen (Verbindlichkeit)
DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge, ehem. BGV D29): In den unfallverhütungsrechtlichen Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist gefordert, dass Ladungssicherungsmittel betriebssicher sein müssen und vor Beschädigungen durch scharfe Kanten geschützt werden müssen.
§ 22 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung): Schreibt vor, dass Ladung so zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Da ein ungeschützter Zurrgurt an einer scharfen Kante durchtrennt werden kann, entspricht eine Sicherung ohne Kantenschutz bei r < d nicht den „anerkannten Regeln der Technik“ und stellt einen Verstoß gegen § 22 StVO dar, wenn die Ladung dadurch nicht ausreichend gesichert ist.
Schrägzurrung
Die Schrägzurrung ist eine sehr effektive Sicherung, die allerdings selten angetroffen wird. Es werden insgesamt acht Zurrmittel benötigt. Jede Richtung wird mit zwei Zurrmitteln gesichert.
Seilreibung
Die Seilreibung ist ein Spezialfall der Haftreibung. Sie wird berücksichtigt bei der Umschlingung von Ladungsgegenständen mit Seilen oder Spanngurten. Für die Größe der Seilreibungskraft ist nur der Reibbeiwert zwischen dem Seil/Spanngurt und dem Ladungsgegenstand , sowie der gesamte Umschlingungswinkel entscheidend, nicht jedoch die Länge des Seils/Spanngurtes oder die Form des Ladungsgegenstandes (rund oder eckig mit Kanten, Trommel oder Kiste). An den beiden Enden des Seils/Spanngurtes findet man unterschiedlich große Seilzugkräfte. Die Seilreibung findet keine Anwendung bei Umschlingungen mit Ketten.
SHF
SHF (Standard Hand Force) Das ist die normale Handkraft, die der Anwender aufbringen muss, um die normale Vorspannkraft STF zu erreichen. Diese „Vorspann-Prüfkraft“ wurde europaweit mit 50 daN bei allen Zurrgurten als „Einheitswert“ festgelegt.
Sicherheitsbeiwert ƒμ
Inhalt kommt in Kürze

Sicherheitsbeiwert ƒS
Inhalt kommt in Kürze

Skids = Kufen
Der Begriff kommt aus dem Englischen und beschreibt Rahmen, Paletten, Gestelle, Gleitkufen, Schlittenkufen etc.
In der Transportwelt wird er gerne für die Gestelle, bzw. Kufen unter Ladungen benutzt, die dadurch gabelstaplerfähig gemacht werden, ohne eine herkömmliche Palette zu nutzen. Die Skids sind an die Abmessungen und die Gewichte de jeweiligen Ladung angepasst. Manchmal werden die „Kufen“ auch angeschrägt, um die Ladung in den Container schieben, bzw. herausziehen zu können.
Spaltband
Ein Spaltband ist der Teil, der zuvor aus einem Coil „gespalten“ wurde.
Es wird aus einem Coil durch Längsteilen hergestellt und nennt sich dann Stahlring, oder Spaltband.

Spannelemente
Eine Spannelement ist eine mechanische Vorrichtung zum Erzeugen und Aufrechterhalten einer Vorspannkraft in einer Ladungssicherungseinrichtung.
In der Ladungssicherung gibt es verschiedene Spannelemente, z.B. Ratschenspanner, Spindelspanner, Zugratsche, Druckratsche, Kurzhebelratsche, Langhebelratsche.
Spannkraft
Elastische Kraft in einer Zurrung, die durch das Spannelement erzeugt wird.
Spediteur
Spediteur ist derjenige, der gegen Entgelt im eigenen Namen oder in Vollmacht des Versenders Verträge mit Transportunternehmen über die Beförderung von Gütern abschließt. Voraussetzung ist, dass die Organisation der Versendung zum Betrieb des gewerblichen Unternehmens des Spediteurs gehört. Der Spediteur kann den Transport selbst übernehmen und wird dann zugleich Frachtführer (Frachtvertrag).
Starrdeichselanhänger
siehe Anhänger
STF
STF (Standard Tension Force) Verbleibende Kraft in einer Zurrung, nachdem der Griff des Spannelementes losgelassen wurde.
StVO § 22
Inhalt folgt












