K-Faktor
Der K-Faktor ist ein Korrektur-Faktor, auch Übertragungsbeiwert genannt. Dieser Faktor soll den Kraftverlust durch die (Seil-)Reibung des Zurrmittels an den Kanten der Ladung beim Niederzurren pauschal berücksichtigen. Er kann mit 1,5 angesetzt werden, wenn eine Spannvorrichtung am Zurrmittel eingesetzt wird. Der Wert kann bis zu einem Faktor von 2 angesetzt werden, wenn zwei Spannvorrichtungen am Zurrmittel eingesetzt werden, oder wenn die Kantenwinkel sehr glatt sind und dadurch die einseitig eingeleiteten Vorspannkräfte gut auf die gegenüberliegenden Seite verteilt werden.
siehe Skizzen
Kabotage
Kabotage bezeichnet den Transport von Gütern innerhalb eines EU-Mitgliedsstaates durch ein Transportunternehmen, das in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig ist.
ØZiel der Regelung: Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zwischen in- und ausländischen Transportunternehmen und Schutz der einheimischen Transportunternehmen vor Dumpingpreisen und unfairem Wettbewerb.
Kabotageverkehr ist üblicherweise nicht erlaubt.
In der EU ist er erlaubt, sofern:
– der Frachtführer aus einem EU-Staat kommt
– und über eine EU-Lizenz verfügt.
Maximale Anzahl von Kabotagefahrten:
Bis zu drei Kabotagefahrteninnerhalbvon sieben Tagen nach einem grenzüberschreitenden Transport in den Zielstaat sind erlaubt.
Pause nach Kabotagefahrten:
Nach den drei erlaubten Kabotagefahrten muss eine Pause von
vier Tagen eingehalten werden, bevor neue Kabotagefahrten im gleichen Mitgliedsstaat durchgeführt werden dürfen.
Bis zu drei Kabotagefahrteninnerhalb von sieben Tagen nach einem grenzüberschreitenden Transport in den Zielstaat sind erlaubt.
3 in 7 Regel:
Transport einer Sendung vom Heimatstaat ins Aufnahmeland
(Nicht erlaubt bei Leerfahrt ins Aufnahmeland!)
mit vollständiger Entladung
3 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen
Kombinierter Verkehr
Der Kombinierte Verkehr (auch Intermodaler Verkehr mit geringem Straßenanteil) bezeichnet den Transport von Gütern in einer und derselben Transporteinheit (z. B. Container, Wechselbehälter oder Sattelauflieger) nacheinander mit mindestens zwei verschiedenen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Wasser). Die Besonderheit besteht darin, dass der Hauptlauf auf der Schiene oder auf dem Wasserweg erfolgt, während der Zu- und Ablauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird.
- Hauptformen im Kombinierten Verkehr:
- Begleiteter KV: Der gesamte Lastzug (Lkw mit Anhänger/Sattelzug) wird auf Schienenwagen verladen („Rollende Landstraße“ / RoLa) oder auf RoRo-Fähren verschifft. Der Fahrzeugführer reist im Begleitwagen oder auf dem Schiff mit.
- Unbegleiteter KV: Nur die Ladeeinheit (Container, Wechselbehälter/Sattelauflieger) wird ohne Zugmaschine umgeladen.
- Anforderungen an die Ladungssicherung:
- Höhere dynamische Belastungen: Im Schienenverkehr (z. B. Rangierstöße mit Beschleunigungskräften von $1{,}0\text{ g}$ bis $4{,}0\text{ g}$ je nach Pufferart) und im Seeverkehr (Schiffsbewegungen wie Rollen, Gieren, Stampfen) wirken gänzlich andere Kräfte als im reinen Straßenverkehr ($0{,}8\text{ g}$ nach vorne).
- Prüfnormen & Ausrüstung: Ladeeinheiten und Aufbauten für den KV müssen speziell zertifiziert sein (z. B. DIN EN 284 für Wechselbehälter, DIN EN 12642 Code XL für kranbare Sattelauflieger) und ggf. über spezielle Anschlagpunkte verfügen (z. B. Ferryringe für den Seetransport).
- Rechtliche & Wirtschaftliche Vorteile:
- Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Lkw, die im Vor- und Nachlauf des KV eingesetzt werden.
- Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sowie höhere zulässige Gesamtgewichte (in Deutschland bis zu 44 Tonnen im Vor- und Nachlauf).
siehe auch DIN EN 284|siehe auch Ferryringe|siehe auch DIN EN 12642|siehe auch EuroCombi
Kopflashing
Das Kopflashing ist eine besondere Art des Diagonalzurrens. Ein Zurrmittel wird als Lashing (Umreifung/Kopfband) um die Ladung geführt und mit den Zurrpunkten verbunden.
Kraftschluss-Ladungssicherung
Bei der Kraftschluss-Ladungssicherung wird die Ladung durch Zurrmittel auf den Fahrzeugboden gedrückt. Der hier vorherrschende Reibbeiwert z.B. zwischen der Palette und dem Fahrzeugboden und / oder zwischen der Ladung und der Palette bzw. zu der Ladung untereinander, bestimmt die erforderliche Zurrmittel-Vorspannkraft (STF).
Zur Reibbeiwerterhöhung werden rutschhemmende Materialien z.B. zwischen dem Palettenfuß und dem Fahrzeugboden gelegt.
Planenaufbauten haben entsprechend der DIN EN 12640 Zurrösen am Boden und an der Stirnwand, wobei der Zurrösen-Abstand mit < 1,2 m sehr groß ist. Viele Hersteller haben engere Zurrösen-Abstände.
Kronenstock oder Kronenständer
Kronenstöcke oder Kronenständer sind Gestelle aus Stahl, auf denen die verschiedensten Arten von Drähten transportiert werden können. Die Tragfähigkeit liegt bei 750 – 2500 kg.









