CE-Kennzeichnung
Mit dem Anbringen des CE-Kennzeichens erklärt der Hersteller, dass sein Produkt den gesetzlichen Bestimmungen aller auf das Produkt zutreffenden EU-Richtlinien entspricht. Es dient also als „Reisepass für Produkte im EU-Binnenmarkt“ (aus Dok-Nr. 62932 der IHK Berlin = Merkblatt-CE-Kennzeichnung-data).
Es gibt eine gewisse Anzahl (derzeit etwa 27) von europäischen Richtlinien, die die Verwendung eines CE-Zeichens vorschreiben. Auf allen anderen Produkten ist es verboten.
Wer genau wissen will, welche Richtlinien dies sind gibt als Suchbegriffe „CE-Richtlinien“ in eine Suchmaschine ein und wird dann bei einigen IHK’s, oder auch bei wikipedia fündig.
Hinweis für den Bereich der Ladungssicherung: Zurrmittel nach der EN 12195-2/3/4 gehören nicht dazu. Auf diesen Dingen, wie Zurrgurten / Zurrketten oder Zurrdrahtseilen darf kein CE-Kennzeichen verwendet werden. Findet man es trotzdem, dann ist es fälschlicherweise angebracht worden, was auf Hersteller hinweist, die die genauen Vorgaben nicht kennen, oder auf Produktpiraterie, oder auf eine Fälschung.
Im Gegensatz zu den Zurrmittel, gibt es auch z.B. Hebschlaufen (Schlupps), die aus dem Hebebereich kommen, aber auch gerne mal bei der Ladungssicherung einsetzt werden.
Hier ist die Anbringung eines CE-Zeichens erforderlich. Dieser Hebegurt wird nicht nach der EN-12195-2 hergestellt, sondern nach der Maschinenrichtlinie, die die Verwendung des CE-Zeichens vorschreibt (2006/42/EG).
CEN
Europäisches Komitee für Normung.
Das DIN vertritt die Normungsinteressen Deutschlands als Mitglied in diesem Komitee.
Näheres, auch eine Übersicht über die derzeitigen Mitgliedsländer, ist auf der Internetseite des CEN-Committees zu finden.
Siehe auch:
DIN
Coil
Als Coil (englisch für Spule) bezeichnet man ein aufgewickeltes Metallband, oder auch Bandstahlrollen, Metallbleche, oder Stahldrahtrollen. Es sind Rohprodukte, die vom Hersteller zur weiterverarbeitenden Industrie transportiert werden, z.B. der Autoindustrie.
Im Bereich der Ladungssicherung sind auch Stahldrahtrollen zu betrachten.
Es gibt eine Menge weiterer Coils, u.a. auch Briefmarkenrollen, die sollen hier aber nicht weiter beachtet werden.

Coilmulde
Eine Coilmulde ist ein im Fahrzeug eingebautes Transportgestell für runde Güter (hauptsächlich Coils), die darin liegend transportiert werden. Das Coil liegt dann zum Teil im Ladeboden versenkt.
Dies hilft, die Ladungssicherung einfach zu gestalten. Durch die Schräge, auf der das Coil liegt ist ein seitliches Verrollen fast ausgeschlossen. Einfaches Niederzurren reicht für die seitliche Sicherung dann schon aus.
Für die Sicherung nach vorn werden Rungen in spezielle Steckplätze direkt vor das Coil gesteckt, die dann die Stirnwand ersetzen und auch schon einen Großteil der Ladungssicherung ersetzen.
Für rückwärtige Sicherung reicht die Lagerung des Coils auf rutschhemmenden Matten aus, wenn durch Niederzurrungen vertikale Bewegungen ausgeschlossen werden.
Verfahrensregeln für das Packen von Güterbeförderungseinheiten
Der CTU-Code beinhaltet Verfahrensregeln für das Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTUs).
Erarbeitet wurde der Code von den Gremien der IMO, ILO und UNECE. Sein Vorläufer waren die CTU-Packrichtlinien.
Der CTU-Code wurde am 27.4.2015 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gemacht. Gleichzeitig wurden die CTU-Packrichtlinien vom 17.2.1999 aufgehoben.
Das ADR 2017 verweist im Hinblick zur Ladungssicherung auf den CTU-Code, somit ist er als technische Regel anzusehen.
Wichtig: Der CTU-Code tritt nicht in Konkurrenz zu bereits bestehenden innerstaatlichen Regelungen zur Ladungssicherung oder ersetzt diese!
CTU-Packrichtlinien
—Nicht mehr gültig—
Die CTU-Packrichtlinien sind Richtlinien für das Packen von Ladung (außer Schüttgut) in oder auf Beförderungseinheiten (CTUs) bei Beförderung mit allen Verkehrsträgern zu Wasser und zu Lande gewesen. Der Lufttransport war nicht berücksichtigt worden. Der CTU-Code wurde im April 2015 veröffentlicht und löste die Richtlinien für das Packen von Beförderungseinheiten (CTU-Packrichtlinien) vom 17. Februar 1999 ab.
Curtainsider
Abkürzung „CU“
Fahrzeugaufbau mit seitlichen Schiebegardinen.
Frühere englische Bezeichnung: „Tautliner“.
Dieser Fahrzeugaufbautyp ist in der Fahrzeuggröße mit > 12 t Gesamtgewicht zu > 90 % wie folgt ausgestattet:
- Planen-Schiebedach, welches eine Be-/Entladung von oben zulässt.
- Die Stirnwand und Rückwandtüren sind aufbauhoch
- Die Seitenrungen können nach dem Öffnen der Seitenplane und nach dem Entriegeln der Rungen in Fahrzeuglängsrichtung verschoben werden.
- Die neu gefertigten Aufbauten großer Anhängerhersteller sind ab ca. 2007 bezüglich ihrer Aufbaufestigkeit nach DIN EN 12642 (Code L oder Code XL) geprüft, siehe DIN EN 12642.
Zu einem geringen Prozentsatz werden auch Curtainsider zusätzlich mit seitlichen Bordwänden ausgestattet.
- Dieses ist dann der Fall, wenn das Fahrzeug im osteuropäischen Verkehr im klassischen TIR (internationaler Zollverschluss) eingesetzt wird. Die seitlich verschiebbare Seitenplane wird im TIR-Verkehr über Planen Ösen (Abstand zueinander ? 200 mm) an der Bordwand und einem entsprechendem Zoll Seil zollsicher befestigt und verplombt.
- Seitenbordwände werden in Einzelfällen auch dann bei einem Curtainsider gekauft, wenn eine höhere seitliche Aufbaufestigkeit im unteren Ladungsbereich für eine seitliche Formschluss-Ladungssicherung benötigt wird.









