Foto des Monats – Weihnachts-Special 2004

Ochs und Esulein und ein Pony darf es auch noch sein?

Abbildung 1 [ FKG, VPI Aschaffenburg]

Beförderung von Tieren im Pkw

Gem. § 23 Abs.1 Nr. 1 StVO ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. 

Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Tiere sind gem. § 90 a BGB (Verkehrsblatt VkBl. 2001, S. 3, 8) zwar keine Sachen mehr, auf sie sind jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden! Dies bedeutet, daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen durch die Beförderung von Tieren nicht leiden darf, (z.B. starkes Abbremsen) und diese demnach ordnungsgemäß (wirkungsvoll!!) z.B. durch Gitterabtrennung, Box, Geschirr usw. zu sichern sind, wobei die Art und Weise der Sicherung jedoch nicht festgelegt ist. 

Hunde, Katzen usw. gehören in eine Box, welche ebenfalls gesichert ist, bzw. hinter ein Trenngitter oder -netz. Zum Transport von Schweinen, Ponys oder sogar größeren Tieren gibt es Spezialfahrzeuge. Ein Pkw ist hierzu mit Sicherheit nicht geeignet!

Ladungssicherung am Pkw

Abbildung 1 [ M. Sommer, VPI Aschaffenburg]

Tausende von Unfällen werden jährlich durch schlecht oder nicht gesicherte Ladung verursacht. Dies gilt gleichermaßen für den gewerblichen Verkehr wie auch für den privaten Verkehr.

Abbildung 2 [ M. Sommer, VPI Aschaffenburg]

Manchmal scheint es jedoch so zu sein, daß Fahrzeugführer von Pkw meinen, die physikalischen Kräfte würden nur für Lkw gelten.

Abbildung 3 [ M. Sommer, VPI Aschaffenburg]

Ob eine solche Ladung jemals ihr Ziel erreichen wird?

Was passiert wenn ein Teil der Ladung z.B. in den Gegenverkehr fällt, oder wenn ein nachfolgendes Fahrzeug wegen eines verlorenen Gegenstandes, welches plötzlich erkannt wird, ausweichen will, dadurch ins Schleudern gerät und gegen einen am Straßenrand stehenden Baum prallt?

Schon mal darüber nachgedacht???

Abbildung 5 [ M. Sommer, VPI Aschaffenburg]

Erdbeschleunigung g = 9,81 m/s

Aus dem Ruhegewicht (linke Zahlenreihe), werden lebensgefährliche Massen (rechte Zahlenreihe):

Single – CD0,1kg5,5kg
Handy0,3kg16,5kg
Regenschirm0,7kg38,5kg
Verbandkasten1,0kg55,5kg
Autoatlas1,5kg82,5kg
Handtasche3,0kg165,0kg
Kindersitz5,0kg275,0kg
Aktenkoffer8,0kg440,0kg
Getränkekiste18,0kg990,0kg
großer Hund60,0kg3300,0kg

gefährlicher Leichtsinn !!!

ungesicherte Gegenstände im Auto können töten!!

Quelle: Forum Sicherheit und Transport im Fahrzeug

Der rasende Tannenbaum

Abbildung 1 [Herkunft unbekannt]

Dass eine Ladung ordnungsgemäß gesichert sein muss, gilt nicht nur für den gewerblichen Güterverkehr, sondern für jede Transportart.

Gerade auch im privaten Transport-Bereich wird die Ladungssicherung oftmals sträflichst vernachlässigt.

Ob der Fahrer, wie auf dem Bild, seine Ladung „im Griff“ hat, bzw. seine Sicht als „weitsichtig“ bezeichnet werden kann, wird dem jeweiligen Betrachter selbst überlassen.