Haftreibung
Haftreibung ist die Widerstandskraft, die ein ruhender Körper dem Verschieben auf seiner Unterlage entgegensetzt.
Hamburger Verdeck
Beim Hamburger Verdeck handelt es sich um einen herkömmlichen Planen-Aufbau für Pritschenfahrzeuge oder Wechselbrücken.
Der Aufbau besteht aus einer festen Rahmenkonstruktion aus Metall über welche die Plane gezogen wird. An den Außenseiten werden Alu- oder Holzbretter eingesteckt.
Handwerkerregelung
1. Definition und Zweck
Die Handwerkerregelung befreit Fahrten mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung von den strengen Vorgaben des Fahrpersonalrechts (insbesondere Aufzeichnungspflichten und Einbau/Nutzung des digitalen Kontrollgeräts). Zweck der Regelung ist es, Betriebe zu entlasten, bei denen die Beförderung von Material, Geräten oder Maschinen nur eine Hilfstatigkeit zur eigentlichen beruflichen Leistung darstellt.
2. Rechtsgrundlagen
Die Regelung ist auf EU-Ebene sowie im nationalen deutschen Recht verankert:
- EU-Ebene: Artikel 3 Buchstabe aa der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Sozialvorschriften im Straßenverkehr).
- Nationale Ebene (Deutschland): § 1 Abs. 2 Nr. 3 Fahrpersonalverordnung (FPV) (gilt für Fahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 t zGM im nationalen Verkehr).
- Ergänzende Befreiung vom Kontrollgerät: Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 165/2014 verweist bezüglich der Befreiung von der Tachographenpflicht direkt auf die Ausnahmen der VO (EG) Nr. 561/2006.
3. Gesetzliche Voraussetzungen (Kumulativ)
Damit die Handwerkerregelung greift, müssen alle folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllt sein:
- Zulässige Gesamtmasse (zGM):
- Bis 3,5 t zGM: Befreiung von den Aufzeichnungspflichten (Tachograph / Tageskontrollblatt).
- Über 3,5 t bis max. 7,5 t zGM: Befreiung von den Sozialvorschriften/Tachographenpflicht (sofern die weiteren Kriterien erfüllt sind).
- Zweck der Fahrt (Güter/Ausrüstung): Das Fahrzeug muss Material, Ausrüstung oder Maschinen befördern, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, oder es dient der Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern (letzteres nur im Hauptberuf des Handwerkers).
- Haupttätigkeit des Fahrers: Das Führen des Fahrzeugs darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen. Die eigentliche berufliche Haupttätigkeit muss im handwerklichen Bereich liegen (z. B. Montage, Dachdeckerarbeiten, Tischlerarbeiten).
- Umkreis-Beschränkung (Radius): Die Fahrt darf nur innerhalb eines Radius von 100 km um den Standort des Betriebs erfolgen.
4. Wichtiger Hinweis für die Praxis
Trifft die Handwerkerregelung zu, entfällt die Pflicht zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten nach dem Fahrpersonalrecht. Unberührt bleiben jedoch stets die allgemeinen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze (z. B. Höchstarbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz / ArbZG) sowie die Pflichten zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nach § 22 StVO und VDI 2700.
5. Abgrenzung: Weitere „Handwerkerregelungen“ in anderen Rechtsgebieten
Der Begriff „Handwerkerregelung“ wird praxisnah auch in weiteren Rechtsbereichen genutzt, um Erleichterungen für Beförderungen im Rahmen handwerklicher Tätigkeiten zu beschreiben. Diese sind strikt von den fahrpersonalrechtlichen Ausnahmen zu trennen:
- Gefahrgutrecht (ADR / GGVSEB):
- Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) ADR („Handwerkerbefreiung“): Befreit Beförderungen von Gefahrgütern (z. B. Kraftstoffe in Kanistern, Gasflaschen zum Schweißen), die von Unternehmen im Zusammenhang mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (z. B. Belieferungen von Baustellen), von den strengen ADR-Vorschriften (sofern 450 Liter je Verpackung nicht überschritten werden und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung getroffen sind).
- Güterkraftverkehrsrecht (GüKG / GüKGrKG):
- Werkverkehr (§ 1 GüKG): Handwerkliche Transporte eigener Waren oder Ausrüstungen gelten als Werkverkehr und sind von den gewerblichen Güterkraftverkehrserlaubnissen (Lizenzen) ausgenommen.
- Mautrecht (BFrmG / BFernStG):
- Handwerkerausnahme von der Lkw-Maut (§ 1 Abs. 2 Nr. 10 BFernStG): Befreit Fahrzeuge von 3,5 t bis unter 7,5 t zGM von der Mautpflicht, wenn sie von Mitarbeitern eines Handwerksbetriebs zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder handwerklich hergestellten Gütern genutzt werden.
- Berufskraftfahrer-Qualifikationsrecht (BKrFQG):
- Ausnahme von der Grundqualifikation und Weiterbildung (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG): Fahrten zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs verwendet, erfordern keine Ziffer 95 im Führerschein, sofern das Führen des Fahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung ist.
(Hinweis: Sämtliche Ausnahmeregelungen entbinden nie von den Grundpflichten der Ladungssicherung nach § 22 StVO sowie VDI 2700 / DIN EN 12195-1).
Haveriekommissar
Damit wird ein Sachverständiger, der Transport- und/oder Güterschäden untersucht bezeichnet.
Er arbeitet regelmäßig für die Versicherungswirtschaft und untersucht vorgenannte Schäden.
Er versucht den Schaden möglichst gering zu halten. Sein Bericht ist für die spätere Schadenregulierung von Bedeutung.
HF
(Hand Force) Kraft am Griff des Spannelementes, die die Zugkraft im Zurrsystem erzeugt. Diese Vorgabekraft wird auf dem Zurretikett in SHF angegeben (Standard Handforce)
Hobbocks
Hobbocks sind Weißblecheimer, die oft konisch gebaut sind. Oben etwas breiter als unten. Oben befindet sich eine Sicke, so dass die Behälter übereinandergestapelt werden können. Seitlich haben sie Fallgriffe. Man kann die Behälter so nah am Körper tragen, was besser funktioniert, als wenn man Eimer mit normalen Henkeln tragen will.
Es sind ideale Lager- und Transportbehälter für viele Materialien, wie Chemikalien, Bitumen, Granulate, Pulver, Klebstoffe, Kunstharze, Stäube, Farben usw.
Wenn Gefahrgüter eingefüllt werden, dann müssen die Behälter eine Zulassung nach UN oder RID/ADR haben.
Weitere Infos sind bei Wikipedia zu finden.









