V-Zurrung
Die V-Zurrung ähnelt der Y-Zurrung. Diese Sicherungen heißen so, weil sie so aussehen wie die Buchstaben V oder Y. Hinweise dazu beachten!
VDI-Richtlinien
VDI-Richtlinien stellen „anerkannte Regeln der Technik“ dar. Sie haben grundsätzlich empfehlenden Charakter. Sie haben grundsätzlich keine Gesetzeskraft.Die derzeit gültigen Richtlinien sind unter Information/Richtlinien und Normen zu finden.
VDI 2700
Inhalte folgen in Kürze

Verantwortliche Person
Für die Ladung ist nicht nur der Fahrzeugführer verantwortlich. Alle am Transport beteiligten Personen tragen Verantwortung für die Ladung. Der Fahrzeugführer, Verlader, Fahrzeughalter, Beförderer, Absender, Frachtführer und Unternehmer sind für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich selbst verantwortlich. Andere Personen können sich an Straftaten und Ordnungswidrigkeiten beteiligen.
Verlader
Der Verlader ist diejenige Person oder Institution, die Güter zur Beförderung eigenverantwortlich verlädt, aufgibt oder die Verladearbeiten vor Ort leitet und steuert. Neben dem Fahrzeugführer und dem Fahrzeughalter gehört der Verlader zu den zentralen Normadressaten der rechtlichen und technischen Pflichten zur Ladungssicherung.
- Rechtliche Differenzierung (Zivilrecht vs. Öffentliches Recht):
- Transportrecht / HGB (§ 412 HGB): Das Handelsgesetzbuch spricht nicht vom Verlader, sondern vom Absender. Der Absender als Vertragspartner des Frachtführers ist gesetzlich verpflichtet, das Gut beförderungssicher zu verladen, zu stauen und zu befestigen, soweit sich aus den Umständen oder dem Frachtvertrag nichts anderes ergibt.
- Verkehrsrecht / Bußgeldrecht (§ 22 StVO, VDI 2700 a.F. / VDI 2700 Blatt 2): Hier ist der tatsächliche Verlader (oder der Leiter der Verladestelle) adressiert. Verlader im verkehrsrechtlichen Sinne ist derjenige, der die konkrete Verladung auf dem Fahrzeug eigenverantwortlich durchführt, anordnet oder steuert. Er haftet bußgeld- und strafrechtlich direkt für die verkehrssichere Verladung.
- Kernpflichten bei der Verladung:
- Beförderungssichere Ladeeinheit: Bereitstellung von verpackungstechnisch stabilen und transportfähigen Ladeeinheiten durch den Absender.
- Lastverteilung: Beachtung des Lastverteilungsplans des Fahrzeugs zur Vermeidung von Achslastüberschreitungen oder Unterlastungen der Lenkachse durch den Verlader.
- Sicherungsmaßnahmen: Durchführung oder Anweisung normgerechter Sicherungsverfahren (Formschluss, Kraftschluss) unter Berücksichtigung von Reibbeiwerten (µ) und zulässigen Haltekräften der Fahrzeugaufbauten.
- Rechtliche Konsequenzen:
- Bei mangelhafter Ladungssicherung haftet der Verlader im Kontroll- oder Schadensfall öffentlich-rechtlich (Bußgeld nach StVO/StVZO sowie ggf. strafrechtliche Verantwortung bei Personenschäden gem. § 229 StGB), während den Absender die zivilrechtliche Haftung für Güter- und Folgeschäden nach dem HGB treffen kann.
siehe auch Fahrzeugführer | siehe auch Fahrzeughalter | siehe auch StVO § 22 | siehe auch VDI 2700 | siehe auch Lastverteilungsplan
Verkehrssicherheit
Verkehrssicherheit liegt dann vor, wenn die Ladung richtig gesichert ist und die Lasten richtig verteilt sind.
Versender
Versender im Speditionsgeschäft ist derjenige, für dessen Rechnung der Spediteur die Versendung (Beförderung von Ort zu Ort) der Güter betreibt.
Vertikalkraft
Die Trägheitskraft und die Gewichtskraft, die als Folge der Fahrzeugbewegungen in Richtung der Vertikalachse eines Transportmittels auf die Ladung wirkt, bezeichnet man als Vertikalkraft der Ladung. Sie kann als Produkt von Masse, Beschleunigungsbeiwert vertikal und Fallbeschleunigung berechnet werden.
Vertikalwinkel
Der Winkel (α = alpha) befindet sich zwischen Zurrmittel und Ladefläche eines Transportmittels in vertikaler Richtung.
Vorspannanzeiger
Ein Vorspannanzeiger ist eine Vorrichtung, die die Kraft im Zurrmittel anzeigt, die mit Hilfe von Spannelementen und durch die Bewegung der Ladung oder durch elastische Verformung der Ladefläche auf das Zurrmittel aufgebracht wird.
Vorspannkraft
Unter Vorspannkraft versteht man die verbleibende Kraft nach Loslassen des Handgriffes der Spannvorrichtung nach dem Spannen eines elastischen Zurrmittels.









