Januar 2002

Unfallflucht – oder was ?

Und es trug sich zu folgender Vorfall an einem Mittwoch im September 2001:

Ein Sattel-Kfz. befährt um die Mittagszeit die Godesberger Straße in Bad Godesberg. Es herrscht kaum Verkehr; der Fahrer ist sehr langsam unterwegs, weil er nach seiner Abladestelle sucht.

Plötzlich zieht aus einer untergeordneten Seitenstraße ein blauer VW Golf heraus. Der Lkw-Fahrer bringt durch eine Vollbremsung sein Fahrzeug zum Stehen und verhindert damit einen Zusammenstoß mit dem Pkw. Dieser jedoch fährt unbeirrt weiter, als sei nichts geschehen.

Nachdem sich seine erste Aufregung gelegt hat, fällt dem Lkw-Fahrer ein, dass er beim Bremsen lautes Poltern, Krachen und Knirschen aus Richtung Auflieger vernommen hat, was ihm nun doch Kopfzerbrechen bereitet.

Er steigt aus, um nach dem Rechten zu sehen. Sofort lodert sein Ärger über diesen golffahrenden Verkehrsrowdy wieder hoch: die ungesicherte Ladung hat sich trotz der geringen Geschwindigkeit in Bewegung gesetzt und die Stirnwand des Aufliegers durchschlagen. Sein Glück im Unglück war, dass die Fahrerhausrückwand noch standhielt.

Einen zufällig vorbeifahrenden Streifenwagen hält der Fahrer an, erzählt den Beamten erbost, was ihm soeben passiert ist und beschwert sich über diesen bösen "unfallflüchtigen" Pkw-Fahrer.

Was ist denn nun wirklich passiert? War dies ein Verkehrsunfall mit Flucht?

Versuchen wir, etwas Übersicht in das wirre Knäuel zu bringen:

Ein Verkehrsunfall ist - einfach gesagt - ein durch ein Fehlverhalten eines Teilnehmers am Straßenverkehr verursachter Schadenseintritt.

Ein Fehlverhalten wurde durch den Golf-Fahrer zweifellos begangen. Er hat die Vorfahrt des anderen Verkehrsteilnehmers missachtet und ihn zur Vollbremsung gezwungen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Ein Schaden ist ebenfalls eingetreten: erheblicher Sachschaden am Auflieger und an der Ladung.

An dieser Stelle sollte sich der Leser jedoch kritisch die Frage stellen:

Ist das Fehlverhalten des Golf-Fahrers wirklich ursächlich für den Schadenseintritt ?

"Ist doch klar!" sagt die eine Hälfte der Menschheit. "Hätte er dem Lkw nicht die Vorfahrt genommen, hätte dieser nicht bremsen müssen, die Ladung wäre nicht verrutscht und es wäre vermutlich kein Schaden entstanden !"

"Ist doch logisch!" sagt die andere Hälfte. "Hätte man aber die Ladung des Lkw ordnungsgemäß gesichert, wäre trotz Vorfahrtmissachtung auch kein Schaden entstanden!"

Ziemlich viel "hätte" und "wäre"...

Deshalb muss bei uns in Deutschland alles geregelt sein. Also befragen wir unsere Regeln und Vorschriften dazu:

Die VDI 2700, die laut OLG-Urteilen als gegenwärtig technisch anerkannte Beladungsregel gilt und bei der Verladung anzuwenden ist (!), besagt, dass die Ladung so gesichert werden muss, dass sie unter "verkehrsüblichen Umständen" nicht verrutschen, verrollen, umkippen oder ein Umschlagen des Fahrzeuges verursachen kann.

"Verkehrsübliche Umstände" sind auch erläutert: dazu gehören nämlich Vollbremsungen, Ausweichmanöver und Unebenheiten der Fahrbahn.

Vor diesem Hintergrund hätte also die Ladung des Lkw gesichert sein müssen, und zwar so, dass sie auch die Vollbremsung unbeschadet und ohne Gefahr für andere überstanden hätte.

Also hat der Golf-Fahrer zwar eine Ordnungswidrigkeit (Missachten der Vorfahrt) begangen, aber für den Schadeneintritt ist der Lkw-Fahrer bzw. sein Verlader selbst verantwortlich.

Martin Orthen, Verkehrsdienst Bonn


Man kann nun hervorragend darüber streiten, ob das Fehlverhalten des PKW-Fahrers oder die fehlende Sicherung der Ladung die Ursache für den Schadenseintritt gesetzt hat.

Welcher Hälfte der Menschheit gehören Sie an ? Und welche Hälfte hat Recht? Oder ist die Sache so klar, dass es eine Mehrheit gibt?

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