Juli 2012

Baustahlmatten mit Hängebauch …

Bei einer Kontrolle wurde dieser Sattelzug mit 26.700 kg Betonstahlmatten angetroffen. Dass es auf dem ca. 270 km langen Transportweg bis zur Kontrollstelle nicht zu einem Unglück kam, grenzt fast an ein Wunder – aber die gibt es ja bekanntlich immer wieder.


Der Fahrer, der gleichzeitig verantwortlich für die Ladearbeiten war, hatte sich zur Sicherung der Ladung für das Niederzurrverfahren entschieden. Dabei hat er die Ratschen der 8 eingesetzten Zurrgurte im Wechsel auf der linken und auf der rechten Fahrzeugseite angebracht – wahrscheinlich, um den Reibungsverlust bei der Umlenkung des Zurrmittels gleichmäßig auf beide Seiten zu verteilen.

Teilweise konnte man an noch vorhandenen und lesbaren Etiketten der Zurrgurte erkennen, dass sie eine LC von 2.500 daN und eine STF von 300 daN haben.

Wir schenken der Tatsache, dass fünf Ratschen und acht Gurte kein Etikett mehr aufweisen und allein deswegen schon aus der Wertung genommen werden müssten, mal keine Beachtung. Wir gehen davon aus, dass alle verwendeten Gurte neuwertig sind und optimal im 90°-Winkel niedergezurrt wurden. Weiterhin gehen wir davon aus, dass auf der gegenüberliegenden Seite der Ratsche noch 50% der eingeleiteten Vorspannkräfte wirken können. Nur dann haben wir eine Gesamtvorspannkraft von etwa 3.600 daN (8 x 450 daN).

Wie viel davon an Sicherungskraft anzurechnen ist, hängt von der vorhandenen Reibung zwischen Ladung und Ladefläche ab. Um die Überlegung zu vereinfachen, betrachten wir die einzelnen Baustahlmattenpakete als Ladeeinheiten, obwohl dies in der Praxis regelmäßig nicht anzutreffen ist.

Anhand einer kleinen Tabelle soll dargestellt werden, wie viele Gurte insgesamt (abhängig von der jeweiligen Reibung) für eine ausreichende Sicherung benötigt werden:

 

Da hier eine deutlich geringere Reibung als µ = 0,6 vorliegt, kann man anhand der Tabelle feststellen, dass diese Ladung mit Niederzurren nicht zu sichern ist.

In zwei Fällen war der Zurrgurt in der Ratsche so oft gewickelt (siehe Abbildung 3), dass sich die Ratsche nicht mehr verriegeln ließ. Mit großem Wohlwollen konnten somit drei Zurrgurte zur Sicherung der Gesamtladung berücksichtigt werden, da die anderen Gurte äußerst desolat und daher ablegereif waren.

Auch rein wirtschaftlich betrachtet ist es hier nicht möglich, das Ladegut ausschließlich mit Zurrgurten im Niederzurrverfahren zu sichern. Dazu sind nicht ausreichend Zurrpunkte vorhanden und es müssten so viele Gurte verwendet werden, dass man die Ladung kaum noch sehen würde. Rungen zum seitlichen Rückhalt waren nicht vorhanden und auch zur Stirnwand (siehe Abbildung 4), die nur ca. einen halben Meter hoch ist, war kein Formschluss vorhanden – die Ladung hätte im Ernstfall freie Bahn zur Fahrerkabine gehabt.

Insgesamt kommt man zu dem Schluss, dass die Ladung nicht nur unzureichend gesichert ist, sondern dass das Fahrzeug zum Transport der Ladung ungeeignet ist. Es fehlen Zurrpunkte auf der Ladefläche und es sind auch keine Rungen vorhanden, bzw. können nicht gesteckt werden, da es keine entsprechenden Steckplätze gibt. Somit ist es nicht möglich, eine formschlüssige Sicherung herzustellen.

Wie kann diese Ladung korrekt gesichert werden?

Wie man Baustahlmatten sicher transportieren kann, wird u. a. in der VDI 2700, Blatt 11 beschrieben.

In dieser Richtlinie werden die Betonstahlmatten mittels Gurten gesichert, was aufgrund der geringen Reibung und der hohen Flexibilität der Ladung, sehr auf wendig ist. Des Weiteren hat die Industrie Lösungen gefunden diesen Ladungstyp formschlüssig, mittels verschiebbarer Rungen vorzunehmen.
Die Festigkeitsanforderungen des Aufbaus sollten der EN 12642 entsprechen. Danach sollte die Stirnwand eine Festigkeit von 40% der Nutzlast, maximal aber 50 kN vorweisen. Für die Seitenwände sind Festigkeiten von 30% der Nutzlast erforderlich und für das Heckportal 25% der Nutzlast, maximal aber 31 kN.
Die Zurrpunkte sollen der EN 12640 entsprechen und etwa alle halbe Meter am Fahrzeugrahmen angebracht sein.
Es sind Kantenschoner zu verwenden, um den Gurt vor Beschädigungen zu schützen und auch die Vorspannung, die über die Ratsche in den Zurrgurt eingebracht wird, möglichst gleichmäßig zu verteilen.
Die Ladungssicherung sollte über Formschluss, das heißt über Heranladen an die Stirnwand, an die Bordwände oder an steckbare Rungen und über Kraftschluss gehen.
Eine kombinierte Sicherung aus Form- und Kraftschluss wird angeraten.
Ist dies nicht möglich, sind in Fahrtrichtung zwei Zurrmittel in Form eines Kopflashings oder mit einer direkten Befestigung am Mattenstapel erforderlich. In rückwärtige Richtung ist ein Zurrmittel zu verwenden.
Zur seitlichen Sicherung sind je nach Ladungsmasse Zurrgurte im Niederzurrverfahren einzusetzen. Hier ist es auch möglich, die Zurrhaken direkt in die Baustahlmatten einzuhängen und dann niederzuzurren.

Bietet das Fahrzeug keine formschlüssigen Sicherungsmöglichkeiten, dann kann man sich auch mit Drahtseilen behelfen. Diese Drahtseile haben an einem Ende große Schlaufen, die über die Ecken der Mattenstapel gelegt werden und bieten somit die Möglichkeit einer Direktsicherung. Diese Direktsicherungen lassen sich in Fahrtrichtung, nach hinten und zu den Seiten anbringen.

Die beste Sicherung ist aber die, die sich mehr oder weniger fahrzeugseitig durch die verstellbaren Rungen ergibt. Beim Sichern der Ladung muss dann nicht auf der Ladefläche bzw. auf oder an der Ladung hantiert werden, sondern dies kann vom festen Boden aus durchgeführt werden.

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