Zitate

In dieser Rubrik möchten wir Ihnen Zitate vorstellen, die von mehr oder weniger selbst-, durch Handauflegen oder auf andere Art und Weise ernannten Experten der Ladungssicherung hervorgebracht wurden.
Es geht dabei nicht um die immer wieder zu hörenden Aussprüche

  • "Das ist so schwer, das kann nicht rutschen!",
  • "Ich fahre schon seit 20 Jahren so, da ist noch nie etwas passiert!",
  • "Wollen Sie mir sagen, wie ich meine Ladung zu sichern habe?"

usw., sondern wir möchten Zitate mit größerer Tragweite veröffentlichen, die von angeblichen Experten gemacht wurden.
Im ersten Augenblick muss man sicher unwillkürlich schmunzeln, wenn nicht sogar lachen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass diese Aussagen auch erhebliche Gefahren in sich bergen.
Ein Gerichtsgutachten zum Beispiel mit derlei sachlich und fachlich falschen Aussagen kann zur Einstellung des Verfahrens und damit dazu führen, dass der Betroffene sich bestätigt fühlt, mit falsch oder nicht gesicherter Ladung weiterzufahren.
Passiert dann jedoch ein Unfall, ist das Geheul plötzlich groß...

Deshalb: Schmunzeln Sie ruhig beim Lesen, denken Sie aber immer auch an die Folgen solcher Aussagen.

Neues Ladungssicherungshilfsmittel:

Ladungssicherungskies

Davon hat wohl noch niemand im Bereich der Ladungssicherung gehört, deshalb wollen wir Ihnen hier das neueste Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorstellen: den neuartigen Ladungssicherungskies.

Bisher kannten wir ihn auch noch nicht, erst ein Schreiben eines Fachanwalts für Transport- und Speditions- sowie Verkehrsrecht brachte diese neuen Erkenntnisse.

Sein Mandant war als Fahrer eines LKW kontrolliert worden. Der Kipper war unter anderem mit verschiedenen Baggerschaufeln beladen. Unter diesen war die Ladefläche mit Split (den der Fachanwalt als Kies bezeichnet) übersät. Eine Ladungssicherung der Baggerschaufeln war nicht vorhanden, weshalb durch die kontrollierenden Polizeibeamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen mangelhafter Ladungssicherung gefertigt wurde. Die Beamten gingen nach ihrem Kenntnisstand davon aus, daß eine Verunreinigung der Ladefläche durch Split bzw. Kies die Reibung zwischen Ladefläche und Ladung verschlechtert, weshalb ein erhöhter Sicherungsaufwand betrieben werden muß.

Ladungssicherungskies

Erst das Schreiben des Rechtsanwalts brachte die neuesten Erkenntnisse ans Licht. Er schreibt in seinem Widerspruch:

„… Hierbei wird allerdings dem Umstand nicht genügend Rechnung getragen, dass sich auf dem LKW insgesamt ein Kiesbett befand, in dem die Baggerlöffel und der Hydraulikhammer lagen …“ (Zitat)

Es folgt die Erläuterung des Sicherungssystems:
„… Dieses Kiesbett in Verbindung mit dem Gewicht der Baggerlöffel und des Hydraulikhammers sowie der stabilen Ladebordwende sorgt allerdings dazu, dass ein solch hoher Gleitreibwert erreicht ist, dass die Ladung nicht ins Rutschen geraten kann und auch nicht auf die Fahrbahn herabfallen kann…“ (Zitat)

Fazit:
„… Aufgrund dieses tiefen Kiesbettes und des Gewichts der Ladung ist somit insgesamt eine kraftschlüssige Ladungssicherung anzunehmen, so dass der Vorwurf der ungenügenden Ladungssicherung unbegründet ist …“ (Zitat)

Gut, daß wir das nun auch wissen. Nun fehlt nur noch eine Bezugsquelle für diesen Ladungssicherungskies, damit wir alle in Zukunft einfach unsere Ladung sichern können.

mo

Ein 7,5-Tonner Pritschen-Lkw hat mehrere leere Paletten geladen, die übereinander gestapelt sind. In der Höhe überragen sie die seitlichen Bordwände um 10 Paletten, das Führerhaus um 3 Paletten. Die Paletten waren in keiner Weise gegen Verrutschen oder Herabfallen gesichert. Den Vorwurf des "Überragens der Bordwände und des Führerhauses" missversteht der Fahrer und Halter und gibt an, dass das nicht sein könne, da die Paletten nur 1 m breit seien, seine Ladefläche habe aber eine Breite von 2 m. Deshalb könne es nicht sein, dass die Paletten über die Bordwände ragten ( er meinte sicherlich, dass die Paletten nicht seitlich überragten. Bemerkenswert ist aber sein Satz zur fehlenden Ladungssicherung. Ich zitiere:

"Außerdem war am 24.1.92 um diese Uhrzeit so 6° Minus und die Paletten waren dadurch zusammengefroren. So konnten diese auch nicht herunterfallen."

Diese Art der Ladungssicherung habe ich bisher noch nirgends nachlesen können (VDI etc). Auch in der Gerichtsverhandlung vor dem AG Alzey hatter er mit seiner "Ausrede" keinen Erfolg...

Anbei zwei Bilder des Anhörbogens:
Paletten 1
Paletten 2

eingesandt von Peter Müller

Auf einem Lastzug werden Baustoffe palettiert transportiert. Die Ware wurde durch Stahlband jeweils mit den Paletten zu Ladeeinheiten verbunden. Die Paletten jedoch stehen lose ohne Sicherung auf der Holzladefläche. Gesamtgewicht der Ladung ca. 15 Tonnen.
Bei der Gerichtsverhandlung wird auf Verlangen des Unternehmers ein Kfz-Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens durch das Gericht beauftragt. Dessen Aussage:
"Holz auf Holz rutscht nicht! Die Ladung muss nicht gesichert werden!"
Das Verfahren wurde eingestellt.

Bei einem Ladungssicherungsseminar wird das Niederzurren am Fahrzeug geübt. Als es um die Einschätzung der Vorspannkraft geht, meint ein Teilnehmer, der nach eigenen Angaben in seiner Heimat die Polizei im Bereich Ladungssicherung ausbildet:
"Wenn man das Gurtband um 90 ° drehen kann, hat man etwa 750 daN Vorspannkraft erbracht!"
Die Nachprüfung mit einem Vorspannmessgerät ergab ca. 250 daN.

Ein Kfz-Sachverständiger wird beauftragt, ein Gutachten zum Transport von palettierten Ziegelsteinen zu erstellen. Die Paletten waren ungesichert, es bestand kein Formschluss.
Sein Fazit im Gutachten:
"Zurrgurte sind hier nicht erforderlich, da ... ein Abkippen der Ladung über die Bordwand nicht möglich ist.

Dem Unterzeichner, der sich nicht unbedingt als Schwächling bezeichnen möchte, ist es nicht gelungen, durch körperlichen Einsatz diese Paletten ins Schwanken zu bringen oder gar zu verschieben.

Damit kann aus technischer Sicht keine Beeinträchtigung, insbesondere auch keine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erkannt bzw. bejaht werden."

Ein deutscher Unternehmer, der wegen mangelnder Ladungssicherung (Sandtransport nicht abgedeckt) angezeigt wurde, gab im Anhörungsbogen folgendes Statement ab:
Abschrift (mit allen Rechtschreib- und Grammatikfehlern):
Die Ladung war ausreichend gesichert weil rund um die Bordwände eine 10 cm tiefe Luftkeil freibleibt (siehe Zeichnung). Von Oben nach kann nichts herunter fallen. Dadurch ist ein herunter fallen des Ladegut ausgeschlossen.
Zeichnung:

Es kann natürlich sein das eine Fahrbahnverschutzung vorlag die beim überfahren der vorhandenen Schutz durch die Reifen hochgeschleudert wurde. Dann müßten sie sich den Fahrzeughalter suchen der den Schnutz verloren hat. Das Erdaushub, Bauschutt Massenschüttgut in der Regel nicht gesichert werden muß.
Außerdem wird zurzeit die B 469 Richtung Miltenberg eine neue Fahrbahndecke eingebaut die Fahrbahn gleicht einer Baustraße wäre mal Gut wenn Sie sich so etwas mal ansehen würden was da alles auf der Fahrbahn herum fliegt das Sie mal ein kleinbissen Ahnung bekommen. Bin mir keiner Schuld bewußt und weise die angebliche Ordnungswidrigkeit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
.
...

Ein Fahrer wurde von der Verkehrspolizei Aschaffenburg beanstandet, weil er eine Gitterbox (siehe Bild) in seinem Sprinter nicht gesichert hatte. Die Ladung (Gitterbox) hatte weder Formschluss nach vorne, noch zu den Seiten:

Im Anhörungsbogen machte er folgende Angaben zur Sache (Abschrift mit allen Rechtschreib- und Grammatikfehlern):
"Bei Kontrolle am 22.09.2005 um 22.50 Uhr haben Sie mir Vorgeworfen der Ladung nicht sicher zu transportieren. Meine Stellungnahme wie folgt:

Am der Tag habe ich zum transportieren eine Güterbox mit verschiedene Sendunge gehabt, welsche ca. 150 kg wiegt. Schon vom Gewicht des Ladung, Bauart des Boxes, Art des Ladung, habe ich nicht für erforderlich das zusätzliche Sicherung der Ladung. Das Box stand auf die Ladefläche diereckt hinten eine Absperrwandbegrenzung, sowie hinten zwischen zwei Radkästen verstaunt. Das Rutschen des Boxes war nicht möglich, oder war sehr gering. Das Box stand auf seine Füssen / keine Rollen /. Zusätzlich ist der Fahrzeug-Sprinter welsche ich gelenkt habe mit eine Option ausgestattet, die der Ladung automatisch sichert, wobei bei anfahren automatisch schleißen sich alle Türen vom alleine her. Das so eine doppelte Sicherung des Ladung war auch meine Meinung nach ausreichend. Hier habe ich auf keine Weise andere Verkehrsteilnehmer oder mich selbst bedroht oder gefördert. Ich will noch mall betonen, dass der Komplettes Ladung Verkehres sicher war.
Mit freundlichen Grüßen ...... "

Nachdem gegen ihn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, begründete er den Einspruch wie folgt:
"Gegen Ihre Vorwurf am 22.09.2005 um 22.50 Uhr eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben lege ich hier einen EINSPRUCH Das begründe ich wie Folgt:

  • der Vorwurf Nummer 122600 können Sie in diese Situation nicht anwenden. Ich habe mir zugeteiltes Fahrzeug MB Sprinter selbst geladen. Meine Meinung nach auch Verkehrssicher, was Sie auf den gemachten Fotos selbst sehen können.
  • Erstens eine Sicherung des Ladung gegen herabfallen besonders zu sichern war nicht notwendig. Die Ware lage gerade auf Boden des Boxes.
  • Zweitens ich unterlasse es n i c h t die Ladung verkehrssicher zu verstauen, weil allein der Bauart des Gitterboxes zeigt schon hin, das bei transportieren steht sicher genug auf Ladefläche. Es bedeutet das in keinem Zeitpunkt des Ladung nicht sicher geladen war. Es waren nur leichte Kartons die gerade auf Boden des Boxes liegen, der Schwerpunkt liegt also fast direkt auf das Fahrzeugboden. Auch in keinen Zeitpunkt war es nicht möglich das der Box rutschen kann, weil er passt genau zwischen die Radkasten. Hier war es auch die verrutschen nicht möglich bei eine Fahrt in die Kurvenbereich. Klar man könnte das Box noch ein mall mit Gürte fest machen, aber gerade bei solche Ladung, solche Form der Box, solche Gewicht der Gesamtladung, war es nicht notwendig. Die befestigungsösen dienen meistens für ganz andere Art der Ladung, freistehend ohne Verpackung ins jegliche Gitterboxen /z.B. Motoren, Waschmaschinen, usw./. Der allgemeine Ausstattung des Wagens ist nur benutzt wann es notwendig ist. Wie sie bei gemachte Fotos sehen können ist hier nicht der Fall.

Ich werde sehr gern, bei eventuelle Gerichtsverhandlung mit dem Fahrzeug komen und beweisen das verrutschen oder herabfallen der Ladung / geladen so wie auf Ihre Fotos / nicht möglich war. Sie versuchen beweisen das Gegenteil – was sicherlich nicht möglich ist. Unter solche Umstände bitte ich Sie noch mall der Vorfall zu überprüfen und andere Entscheidung zu treffen, welsche nur Strafe /Geldbuße /frei für mich sein konnte.
Ich verbleibe Mit freundlichen Grüßen....."

Altkleiderverbreiterung

Ein Verlader erhielt einen polizeilichen Anhörungsbogen, weil bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wurde, dass ein Standard-Curtainsider mit ca. 10 t Textilladung in “loser Schüttung“ beladen war.
Bei dem Anhänger war die Plane bereits so weit ausgebeult, dass das Fahrzeug eine Breite von annähernd 3 m hatte.
Zum Vorhalt, als Verlader nicht für eine ordentliche Ladungssicherung gesorgt zu haben, machte er folgende Angaben:

Text im Anhörungsbogen:
An Verkehrspolizei ...... Wegen grund füge ich handgeschriebene extra Blatt mit meinem Unterschrift bestätigt. Warum ich die fragen mit NEIN beantwort.
Ps: Als Anlage füge ich noch Kopie wegen zuständigen Firma

Text im Beiblatt:
Sehr geehrte Damen und Herren, wie sie beigefügte 2 x Kopien festzustellen ich Verkaufe Alttextilen. Abholer kommt mit seinem eigene Kfz über 7,5 t und holt diesen Alttextile.
Wenn Firma angehörige Fahrer fehler macht warum Soll ich gegen seine Fehler Verantwortlich sein?
Dass ist ja gar nicht meine Fahrer sonder Firma .....
Ich bitte höflich Ihre Kentnis
Mit freundl. Grüßen
Mehmet .....

Wir verzichten bewusst darauf, Namen und Orte zu nennen, um niemandem zu schaden.
Vielleicht aber erkennt sich der eine oder andere Experte wieder ...

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