Schneeholz

Eine verschneite und/oder vereiste Ladung im Sinne der

"Verladeempfehlungen für Rohholz längs geladen"

gemäß Punkt 1.5 (3) (4) liegt dann vor, wenn die Rindenstruktur einzelner, in Kavernen liegender Hölzer durch Eis und/oder Schnee soweit überdeckt ist, dass der durchgängige Rindenkontakt an den Stämmen nicht mehr gewährleistet ist.
Schneefall, Eisregen bzw. Temperaturänderungen, die nach der Beladung oder während des Transportes einsetzen, schließen die Anwendung von Punkt 1.5 (3) (4) der "Verladeempfehlungen für Rohholz (bis 6 m), längs geladen, zur Ladungssicherung für den Straßentransport" aus.
Um die Beurteilung zu erleichtern, ob eine Ladung mit einem entsprechendem Beschneiungsgrad vorliegt, stehen im Folgendem drei Bilder zur Verfügung:

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