Januar 2016

Vierschanzentournee

Irgendwie passt das Springen zur Jahreszeit. Dabei geht es jedoch normalerweise um weites Springen von Skisportlern und nicht um das Springen von Ladung in den Straßenverkehr.

Wenn diese ein Transportfahrzeug unbeabsichtigt verlässt, ist das immer mit Gefahren verbunden, und zwar als Erstes für den Fahrer. Er sitzt meistens vor der Ladung und diese rutscht in seine Richtung, wenn er eine Bremsung oder gar eine Gefahrenbremsung einleitet.

Als Zweites ist der Lkw zu erwähnen, welcher beim Ladungsverlust beschädigt wird.

Der dritte Leittragende ist die Ladung, in diesem Falle ein nagelneuer Pkw.

Der Vierte, der eigentlich als Erster genannt werden müsste, ist der unbeteiligte Dritte. Er ist glücklicherweise nicht immer beteiligt. Je nach Örtlichkeit ist aber die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass ein Unbeteiligter verletzt oder zumindest in Mitleidenschaft gezogen wird.

In diesem Foto des Monats trifft die Ladung einen Fahrbahnteil, der bei einer roten Ampel den Fußgängern gehört. Zum Glück befand sich gerade niemand in der Fußgängerfurt, sodass der Unfall glimpflich ablief.

Derjenige, der sich genau dieses Fahrzeug bestellt hat, wird nun länger auf seinen fahrbaren Untersatz warten müssen.

In der heutigen Zeit passieren solche Verkehrsunfälle recht selten. Grund dafür sind Verladeanweisungen der Hersteller und auch eine speziell für Fahrzeugtransporte erstellte VDI-Richtlinie. Es gilt für diesen Fall die VDI 2700 Blatt 8.1 aus dem Jahre 2009.
Diese Richtlinie gilt für alle Autotransporter, die für den Transport von Pkw, Pkw-Kombis als Nutzkraftwagen und Kleinbussen bis zu einem Gewicht von 4 Tonnen geeignet sind. Die Richtlinie ist bestimmt für Fahrer, Fahrzeughalter, Verlader und Fahrzeugaufbauhersteller.

Zudem befinden sich am Transportfahrzeug meistens Aufkleber mit Skizzen, die die genaue Ladungssicherung beschreiben (siehe dazu die Abbildung 3 und den roten Kreis hinter dem Führerhaus in Abbildung 4).

Warum aber fiel dieses Neufahrzeug vom Fahrzeugtransporter nach vorne?

Da uns genaue Informationen dazu nicht übermittelt wurden, können wir nur mutmaßen. Entweder wurde hier schlicht und einfach vergessen eine Sicherung anzulegen, oder sie wurde nicht gewissenhaft genug angebracht.

Normalerweise werden je nach Stellart des Fahrzeugs (vorwärts, rückwärts) drei bis vier Radvorleger verwendet, die diagonal, jeweils vor und hinter den Reifen gesteckt werden. Die Vorleger werden dann so gesichert, dass sie sich auch während der Fahrt nicht lösen können. Zudem werden Zurrgurte, in der Regel Dreipunktgurte ab einer Breite von 35 mm und einer zulässigen Zugkraft (LC) von 1.500 daN verwendet.

Sie werden an den ungefederten Teilen der Karosserie, also den Rädern, angebracht. Dazu wird ein Haken so in das Fahrbahnelement (das sind spezielle Bleche, auf die das Fahrzeug aufgefahren wird) eingehängt, dass der Gurt annähernd senkrecht auf die Lauffläche des Reifens geführt wird. Auf der anderen Seite des Reifens wird der zweite Haken zur Umlenkung befestigt, so dass der Zurrgurt wieder annähernd senkrecht hindurchgeführt werden kann. Von hier aus ist er etwas seitlich des Fahrzeuges mit der Ratsche verbunden und kann festgezurrt werden:

Dem auf dem Anhänger geladenen letzten Fahrzeug, oder dem letzten Fahrzeug auf einem Solofahrzeug, ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Hier werden an der letzten Achse je zwei Radvorleger vor und hinter die Räder gelegt und diese dann auch noch mit Zurrgurten wie oben beschrieben gesichert. In Abhängigkeit von der aufgeladenen Fahrtrichtung ist an der nach vorne zeigenden Achse noch ein weiterer Radvorleger, bzw. zwei Radvorleger und ein Zurrgurt zu verwenden.

Diese Hinweise sind nur ein grober Überblick. Es sind die Anweisungen der VDI 2700 Blatt 8.1 und die Verladeanweisungen der Hersteller unbedingt zu beachten.

Noch eine Bemerkung zur Anbringung der Sicherungen. Der Verlader, der in der Regel der Fahrer ist, sollte die Sicherungen nach Möglichkeit nur vom Boden aus anlegen. Zu diesem Zweck ist die obere Ladeebene so weit wie möglich nach unten zu fahren.

Falls dies nicht möglich ist, darf das Fahrzeug nur dort betreten werden, wo sich Absturzsicherungen befinden. Dies ist als Schutz für den Fahrer unbedingt zu beachten!

Ein allgemeiner Hinweis an dieser Stelle an alle Beteiligten der Verladung:

  • Bitte immer sorgfältig arbeiten und die Anweisungen genau beachten. Auch kleine Fehler werden sofort bestraft. Die Physik nimmt keine Rücksicht.
  • Auch Verladezeiten sind Arbeitszeit und dürfen im Kontrollgerät nicht als Pause geschaltet werden. Die minimal vorgeschriebenen Pausen sind gesondert einzuhalten.
  • Der Transporteur sollte unbedingt darauf achten, dass der Fahrer seine Pausen auch tatsächlich machen kann.
  • Der Absender sollte die Verladung so organisieren, dass sie dem Fahrer keine allzu langen Wartezeiten beschert, damit er mit den zulässigen Fahr- und Arbeitszeiten auch zurechtkommt.

Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit und schützen den Fahrer vor allzu großem Druck.

Wir wünschen allezeit sichere Fahrt!

Ihre Ladungssicherungskolumnisten

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