April 2014

In die Kurve legen...

Damit ist normalerweise etwas anderes gemeint. Insbesondere bei Motorradfahrern ist der Ausdruck "in die Kurve legen" geläufig.

Der Zweiradfahrer legt sich beim Durchfahren einer Kurve mit seinem Fahrzeug ins Scheinlot, um mit dieser Schräglage der Fliehkraft wirkungsvoll zu begegnen. Ohne diese Schräglage würde er auf die Außenseite der Kurve kippen. Alle Zweiräder müssen sich in die "Kurve legen", da sie sich nicht wie ein Fahrzeug mit Achsen entsprechend abstützen können.

In unserem Foto des Monats ist ein Lkw umgekippt. Damit legte er sich genau anders herum in die Kurve als die zuvor beschriebenen Zweiradfahrer. Ein Achsenfahrzeug kann sich auch im "Normalbetrieb" nicht in die Kurve legen. Seine Kurvenstabilität ist durch seine Achsenbreite, Federung und den Schwerpunkt "begrenzt".

Der Anhänger, volumenmäßig ausgeladen mit etwa 6.300 kg Mischschrott, ist stehengblieben:

 

Auf dem Containerboden gibt es keine Rutschspuren, was die Annahme bestätigt, dass die Maschine gekippt ist, obwohl die Verunreinigungen auf dem Containerboden ein Rutschen sicher gefördert hätten.

 

In der Abbildung 5 ist zu erkennen, dass durch die Wucht des Aufpralles auf den Gehweg Teile eines Ampelmastes und des Fundamentes in den Abroller eingedrungen sind, die vor der Bergung von der Feuerwehr aufwendig entfernt werden mussten (Abbildung 6):

Auf der Abbildung 7 sieht man die bereits geborgene Maschine in aufrechter Position. Die geringe Auflagefläche, die ein Kippen zu Seite begünstigt, ist auch von Laien zu erkennen:

 

Fazit:

  • Leicht verletzter Lkw-Fahrer
  • Reparaturkosten des Lkw: ca. 50.000 €
  • Bergung Fahrzeug und Ladung: ca. 4.000 €
  • Dazu kommt noch die auszutauschende Lichtzeichenanlage und der Feuerwehreinsatz
  • Ca. 5 Stunden Sperrung der Fahrbahn (volkswirtschaftlicher Schaden ?? 

Was wurde bei der Verladung im Abrollbehälter falsch gemacht?

Hier haben zwei Beteiligte, nämlich der Verlader und auch der Fahrer Fehler gemacht. Die schwere Presse wurde auf ein Fahrzeug, bzw. einen Abroller aufgeladen, der keinerlei Möglichkeiten für eine effektive Ladungssicherung bot. Es gab keine Zurrpunkte, um dort Ladungssicherungsmittel zu befestigen.

Formschluss konnte nicht hergestellt werden, weil es keine weitere Ladung gab, die in die Freiräume hätte gestellt werden können, um so ein Verrutschen oder Kippen zu verhindern.

Wer hat dies zu verantworten?

Zunächst der Verlader. Ihm fällt eine tragende Rolle bei der Ladungssicherung zu. Er hat für die beförderungssichere Verladung zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nach, dann hat keiner der weiteren Beteiligten Probleme seine Pflichten zu erfüllen.

Der Fahrer ist für die betriebssichere Verladung verantwortlich. Das heißt, dass er dafür zu sorgen hat, dass ein problemloser Betrieb mit dem Lkw möglich ist.

Er muss unter anderem die Ladung so sichern, dass ein Verrutschen oder Umfallen unmöglich ist. Das konnte er auf diesem Fahrzeug nicht leisten.

Der Verlader hätte die Verladung auf dieses Fahrzeug nicht durchführen dürfen, da es ungeeignet für dies Ladung ist. Aus dem gleichen Grund hätte auch der Fahrer die Beladung von vorn herein ablehnen müssen.

Wie kann man es besser machen?

Es muss nur darauf geachtet werden, dass Fahrzeug und Ladung zusammen passen. Das es geeignete Fahrzeug gibt, ist auf der Abbildung 7 zu sehen.

Die Ladung steht auf einem Antirutschboden oder auf Antirutschmatten. Die Maschine hat ausreichend dimensionierte Anschlagpunkte, an die man Zurrmittel anbringen kann. Diese werden mit geeigneten Zurrpunkten auf der Ladefläche verbunden. Dadurch entsteht Formschluss, der ein Verrutschen oder Kippen unmöglich macht.

So wäre auch ein Schrottteil auf dem Weg zur Verwertung ausreichend gesichert.

Dieser Transport ist unweigerlich an den physikalischen Grenzen gescheitert. Das soll Ihnen, liebe(r) Leser(in) nicht widerfahren. Nicht jeder muss die Fehler selbst machen. Es darf auch von anderen gelernt werden!

 

Legen Sie sich nicht zu sehr in die Kurve,

 

 

Ihre Ladungssicherungskolumnisten

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