Juni 2011

Offene Wannen auf offenem Kasten

Auf diesem Lkw werden Kieselsteine in Wannen transportiert. Wenn ein Lkw einen „offenen Kasten“ hat, dann werden diese schon mal einfach so in „loser Schüttung“ aufgeladen. Nicht so bei diesem Fahrzeug; Es war einmal ein offener Kasten, wurde aber aus hier unbekannten Gründen modifiziert zu einem Plattformfahrzeug.

Was aber kann und will man mit so einem Fahrzeug transportieren?

Es gibt keine Zurrösen auf der Ladefläche und außer der Stirnwand keine Aufbauteile, an die man Ladung formschlüssig heranladen kann.

Statt Bracken (Ladebordwände) hat man am Rahmen Griffe angebracht, die bei ausreichender Festigkeit als Zurrpunkte dienen können. Fraglich ist hier, ob der Rahmen an dieser Stelle geeignet ist, Kräfte von 1000daN oder mehr aufnehmen zu können.

Bei einer Polizeikontrolle wurde das Fahrzeug so angetroffen.

Ladungssicherung = Null

Lediglich ein Zurrgurt wurde eingesetzt.

Dieser eine Zurrgurt (eine Loseende) wurde mit dem Haken an der hinteren Kante der letzten Wanne angebracht, dann über alle anderen Wannen nach vorn „gedreht“, und dann an der Stirnwand verknotet.

Sinn und Zweck dieser vermeintlichen Sicherung erschließt sich auch dem phantasievollsten Ladungssicherungskolumnisten nicht.

Kann die Ladung denn auch auf diesem Fahrzeug gesichert werden?

Ja, das ist möglich, wenn auch mit einem kleinen Aufwand.

Als Erstes sollte die Ladefläche gesäubert werden, rutschhemmende Materialien (Reibwert von µ=0,6) aufgelegt und erst dann sollte die Ladung geladen werden.

Da es sich bei den Kieswannen um „kranbare“ Wannen handelt (mit einem kräftigem Metallband unter dem Wannenrand), gehen wir davon aus, dass mit diesen Wannen im oberen Randbereich durch Aneinanderstellen der Wannen eine formschlüssige Sicherung erfolgen kann. Daher sollten von den Kanthölzern an der Stirnwand so viele entfernt werden, dass die erste Wanne so geladen werden kann, dass sie sich mit ihrem oberen Rand an der Stirnwand abstützen kann. Somit ist ein Formschluss an der Stirnwand gegeben.

Wenn man von einem Ladungsgewicht von etwa 2000 – 2500 kg ausgeht, muss die Stirnwand z.B. bei einer Vollbremsung Kräfte von 800 – 1000daN aufnehmen.

Der Lkw hat eine Nutzlast von etwa 2500 – 3000kg. Falls das Fahrzeug nach Norm gebaut wurde, dann muss die Stirnwand Kräfte von 40% der Nutzlast, also etwa 1000 -1200daN aufnehmen können.

Damit wäre die Sicherung in Fahrtrichtung gewährleistet.

Bei der seitlichen und rückwärtigen Sicherung muss dafür gesorgt werden, dass die hohe Reibung von µ=0,6 aufrecht erhalten wird. Dies kann theoretisch durch Niederhalten mit Zurrgurten bewerkstelligt werden. Das Problem ist jedoch, dass nicht genügend Zurrpunkte an passender Stelle vorhanden sind.

Insofern raten wir an dieser Stelle doch zu einer Direktzurrung. Die Behälter sind wie schon erwähnt kranbar und haben entsprechend belastbare Anschlagpunkte, die problemlos auch für die Ladungssicherung verwendet werden können. Jede Wanne sollte auf beiden Seiten direkt gesichert werden. Der Vorteil: die Gurte können gut positioniert werden und können nicht abrutschen. Die Lage der Sicherungspunkte kann so gewählt werden, dass die Sicherung der hinteren Wanne (etwas) nach vorne verläuft und die Sicherung der vorderen Wanne (etwas) nach hinten.

Erlauben Sie uns noch eine Bemerkung zur Lastverteilung. In der ersten Abbildung sieht es so aus, als ob die Ladung ein wenig zu weit links positioniert ist. Sollte sich dieser Umstand bewahrheiten, dann sollte er bei der Verladung abgestellt werden. Ob die Ladung aus Gründen der Lastverteilung überhaupt an der Stirnwand herangeladen werden darf, entzieh sich unserer Kenntnis. Der nötige Lastverteilungsplan lag uns bei Redaktionsschluss leider nicht vor.

 

Die Kieselsteine können sich „frei“ in den Wannen bewegen, daher möchten wir den dringenden Rat aussprechen die Wannen abzudecken, damit die Ladung dort bleibt wo sie hingehört.

 

Noch ein Wort zu den frei auf der Ladung herumliegenden Kieselsteinen. Wenn sich diese Steine während der Fahrt von der Ladefläche lösen, können sie für andere Verkehrsteilnehmer wie Geschosse wirken. Eine derartige Gedankenlosigkeit kann lebensgefährlich werden.

 

Zum Schluss der Hinweis, dass sich jeder, der zur Ladungssicherung verpflichtet ist immer vorstellen sollte, dass sein Fahrzeug auch keine Bracken, Planen oder sonstige Begrenzungen hat.

Oft wird dann bereits gefühlsmäßig eine unzureichende Ladungssicherung erkannt!

© KLSK e.V.