Juli 2011

Wasserwerfer

Durchkämmt man die digitale Presse Monat für Monat, so findet man in manchen Monaten nur vier bis sechs, in anderen wieder acht bis zwölf Unfälle, die auf mangelnde Landungssicherung mit Getränken zurückzuführen sind. Kreisverkehre oder Abbiegevorgänge, die eine gewisse Dynamik mit sich bringen, aber auch Autobahnauffahrten sind beliebte Orte, an denen die Getränke ihr Beförderungsobjekt verlassen. Es sind also immer wieder die seitlichen Beschleunigungen, die bei - wie auch immer gearteten - Richtungsänderungen während der Fahrt auf die Ladung wirken, die dann durch die Ladungssicherungsmaßnahmen oder durch den Aufbau nicht kompensiert werden können.

Besieht man sich bei all diesen Unfällen die Ladungssicherungsmaßnahmen, fällt auf, dass diese insbesondere beim Transport von Getränken häufig durch Abwesenheit glänzen. Insbesondere in der heißen Jahreszeit muss es schnell gehen, der Wert der Ladung ist nicht wirklich so hoch, dass er viel Ladungssicherungsaufwand "verkraftet" und landauf landab, glaubt man den Curtainsidern, zu den der Ladungssicherungskolumnist zugegebener Maßen ein sehr gespaltenes Verhältnis hat, alles zutrauen zu können. Ja, es gibt Curtainsider, die bei formschlüssiger oder annähernd formschlüssiger Beladung die Aufgaben der Ladungssicherung (sofern alles mehr oder weniger neuwertig am Fahrzeug ist) übernehmen können. Aber was ist mit Teilladungen oder wenn der Curtain und was alles sonst noch zur Ladungssicherung bei der artigen Gardinenfahrzeugen dazugehört, in die Jahre kommt?

Aber zum Thema:

Diese Bilder erreichten uns aus unserem Nachbarland Belgien. Die Auffahrt ist uns aus dem Monat Dezember 2010 schon bekannt. Das Fahrzeug war ein Standard-Curtainsider, die Ladungssicherungsmaßnahmen bestanden aus wenigen und wenig sinnvoll untergelegten Streifen von RH-Material. Ansonsten waren Ladungssicherungsmaßnahmen Fehlanzeige.

Die Folgen: In der Auffahrt verabschiedete sich ungefähr ein Viertel der Ladung, die aus PET-Flaschen bestand, linksseitig und ergoss sich auf die ersten beiden Spuren der Autobahn. Daraufhin bildete sich ein 15 km langer Stau, der über mehrere Stunden anhielt, bis die Fahrbahn von den Flaschen gereinigt war.

In der Abbildung 2 erkennt man unschwer die geöffnete Seite des Curtainsiders und die Kontamination der Autobahn inklusive der Beschleunigungsspur. Auffällig sind die roten Paletten sowie die Pappzwischenleger, die zwischen den einzelnen Lagen der PET-Flaschen wohl für Stabilität sorgen sollten. Die hölzernen Einsteckbretter, die den Ausflug der Flaschen nicht vermeiden konnten, liegen mittendrin.

Die Abbildung 3 zeigt das Ausmaß der Kontamination und lässt auch das Gefahrenpotential eines derartigen Ladungsverlustes erkennen. In diesem Fall war nur ein stundenlang andauernder quälender Stau die Folge, ein Auffahrunfall mit Massenkarambolage ist Gott sei Dank nicht geschehen.

Die Abbildung 4 lässt die Ursache dieses Unfalls erahnen. Zunächst fallen dem geneigten Betrachter die roten Paletten wieder auf. Diese roten Paletten stehen auf blauen Paletten und diese wiederum auf der Ladefläche. Mit etwas gutem Willen kann man auf der linken Ladeflächenseite ein Streifen von RH-Material erkennen, dem sein strapaziöses Leben schon anzusehen ist (s. gelber Pfeil).

Wir erinnern uns: RH-Materialien müssen unter der Ladung und zwischen allen Ladungsteilen so angebracht werden, dass die Ladung von der Ladefläche reibungstechnisch getrennt ist. Das heißt im Klartext, die blaue Palette dürfte die Ladefläche eigentlich nicht mehr berühren, da es sonst zu "Reibungskurzschlüssen" kommen kann. Da Physik der Logik folgt, müsste logischer Weise auch die rote Palette auf der blauen Palette mit RH-Matten so voneinander getrennt sein, dass kein "Reibungskurzschluss" Holz auf Holz stattfinden kann.

Dies war ein Ausflug in die Reibungslehre "erstes Kapitel". Besieht man sich aber die Beladung der Paletten, waren die einzigen Ladungssicherungsversuche über einigermaßen lustlos untergelegte RH-Matten nicht die eigentliche Ursache dieses Ladungssicherungsunfalls. Die Ladeeinheiten selbst sind, um es vorsichtig auszudrücken, überaus flexibel. Diese Flexibilität der gestapelten PET-Wasserflaschen hat man versucht, durch die Zwischenlage von ein- oder zweifach gewellter Kartonage zu begegnen. Dazu kam ein eher seltsames Konstrukt von Palettenstapelung. Auf den blauen ca. 1,20 m x 1,20 m großen Paletten standen halb so große rote Paletten. Diese Konstruktion trug nicht zur Stabilisierung der Ladung bei, war aber primär nicht das auslösende Moment.

Das Bild 4 verrät, dass die sehr flexiblen und durchaus kippgefährdeten Ladeeinheiten auf den roten Paletten mit Stretchfolie vollkommen unzureichend zu einer Ladeeinheit zusammengefasst wurden. Auch die Zwischenlagen waren - wie schon erwähnt - nicht dazu geeignet, diesen Ladeeinheiten Stabilität zu verleihen.

Da der Verfasser dieser Kolumne kein Verpackungsingenieur ist, kann er nur die folgenden Mutmaßungen über die Bildung einer betriebs- und verkehrssicheren Ladeeinheit anstellen. Die Zwischenlagen müssen aus stabiler Kartonage gefertigt sein, um den Ladeeinheiten Stabilität zu verleihen. Die Ladeeinheitensicherung könnte z. B. durch Haubenstretchen, Kunststoffbänder mit entsprechenden Kantenwinkeln etc. so gestaltet sein, dass sie tatsächlich eine Ladeeinheit bilden und nicht nur die Ladung während des Transports mit dem Flurförderzeug (Gabelstapler) zu sichern vermag. An erster Stelle der Ursachenkette seht für uns die "Flexibilität" der Ladeeinheit, dann fehlte natürlich jegliche Ladungssicherungsmaßnahme, wobei RH-Materialien hier keine Hilfe gewesen wären. Die Ladungssicherung hätte große Teile der Aufgaben der Verpackung (LE-Bildung) übernehmen müssen, wobei von dieser Stelle nicht abschließend bewertet werden kann, ob dies mit vertretbarem Aufwand hätte umgesetzt werden können.

Auf der Abbildung 5 ist sehr schön die Dynamik dieses Auffahrvorgangs auf die Autobahn nachzuempfinden. Es ist aber auch sehr gut zu sehen, dass die Strechfolie, die die Ladeeinheiten zusammenhalten sollte, ihren Aufgaben nicht gerecht werden konnte. Sie ist zwar bei den vorhandenen, an Bord befindlichen Ladeeinheiten noch vorhanden, hat sich aber "nach Belieben" gedehnt, so dass sich die Ladeeinheiten in den Curtain lehnen konnten.

Handelt sich beim Curtainsider um ein Standardfahrzeug, welches nicht auf anlehnungsbedürftige Ladeeinheiten eingerichtet ist bzw. ausgelegt ist, müssen Ladungssicherungsmaßnahmen vorgenommen werden. Durch das Auflegen von breiten Hohlprofilkunststoffwinkeln und das Überlegen von Niederzurrungen hätte man dieser Ladung deutlich mehr Stabilität verleihen können. Ob die Ladeeinheiten dann nicht in der Mitte ausgewichen wären, kann wie gesagt nicht abschließend beurteilt werden.

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