April 2008

Eine Perle in der Natur

Ein Sattelkraftfahrzeug, beladen mit 1320 Bierkästen wollte in einem Autobahnkreuz auf eine andere Autobahn wechseln. Am Ende einer Rechtsbiegung passierte es:

Die Ladung folgte nicht der eingeschlagenen Richtung des Fahrzeuges, sondern behielt die ursprüngliche Fahrtrichtung bei.

Die Bierkästen kippten nach links in die Schiebeplane. Aufgrund der hohen Massekräfte verbogen sich die Rungen. Gleichzeitig wurde der Dachaufbau heruntergezogen. Die Plane war nun nicht mehr ausreichend gespannt. Sie hängte sich unten am Rahmen aus und ein Teil der Ladung, etwa 200 Kästen, fiel auf die Fahrbahn.

Neben dem Sachschaden entstanden nicht unerhebliche Verkehrsstörungen. Die Verbindungsfahrbahn war für ca. fünf Stunden gesperrt.

Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen Standard-Curtainsider. Der Aufbau war geprüft nach DIN EN 12642 Code L.

Das bedeutet, dass die Stirnwand 40% der Nutzlast, maximal aber 5000 daN an Sicherungskräften aufnehmen muss. Die Seitenwände, hier eine Schiebplane,  sind nicht genauer definiert. Hier waren im unteren Bereich je zwei Alu-Einstecklatten angebracht. In den nächsten zwei Steckplätzen war je eine Einstecklatte eingelegt.

Das Heckportal muss Kräften von 25% der Nutzlast, maximal aber 3100 daN standhalten.

Dies alles hat aber nur Bestand bei formschlüssiger Verladung.

 

 

Als Sicherung nach vorn war somit nur die Stirnwand mit 5000 daN zu berechnen. Nach hinten waren zwei Spannbretter eingesetzt, die zusammen eine Sicherungskraft von maximal 500 daN erbrachten.

Zur Seite war als Sicherung nur die Plane vorhanden, dazu vorgenannte Einstecklatten, die aber die aufgetretenen Kräfte nicht aufnehmen konnten.

An diesem Bild kann man erkennen, dass ein Großteil der Ladung nicht gerutscht, sondern gekippt ist.
Hier wurde die Kippgefahr nicht ausreichend gebannt.
Um die oberen Kästen jeder Palette war ein Schnürband gebunden. Mittig war je Palette ein Kunststofffolienstreifen (ca. 15-20cm breit) gewickelt.

Dies reicht allenfalls als Sicherung für die Beladung mit dem Stapler aus, nicht aber für die Bildung einer Ladeeinheit.
Hier sind weitere Sicherungen erforderlich.

Z.B. eine höhere Anzahl verstärkter Rungen, ein verstärkter Dachaufbau und eine verstärkte Plane;
kurzum ein Fahrzeug geprüft nach DIN EN 12642 Code XL.

Bei formschlüssiger Verladung und Einhaltung der zulässigen Nutzlast ist hier keine weitere Sicherung erforderlich.
Bei einem Standardfahrzeug sind jedoch noch Sicherungen durch z.B.  Zurrgurte, Zurrplanen oder Zurrnetze erforderlich.

Um eine sorgfältige Sicherung herbeizuführen, sollte man sich  an die VDI-Richtlinien 2700 halten; hier speziell an die VDI 2700 Blatt 12, derzeit im Entwurf (Gründruck) erhältlich.

Hier sind die meisten Kästen wieder aufgeladen. Der Fahrzeugaufbau (hier Rungen und Dachaufbau) bleibt aber dauerhaft verbogen.

Mit diesen Bändchen sollen die Bierkästen bei der Verladung auf den Paletten gehalten werden. Auf keinen Fall können sie eine Ladungssicherung im Fahrbetrieb darstellen.

Ebenso wenig, wie die Folie, die auf dem nächsten Bild (am Fuß eines Mitarbeiters vom Bergungsunternehmen) zu erkennen ist.

© KLSK e.V.