Foto des Monats - März 2026
Hausbau leicht gemacht – aber wie kommen die Steine zur Baustelle
Die kontrollierenden Beamten hatten den Eindruck, dass auf dem Fahrzeug, welches Paletten mit Mauersteinen geladen hatte, die Ladung nicht ausreichend gesichert war. Daher wurde die Fahrzeugkombination während der Streifenfahrt angehalten und kontrolliert.
Beim Öffnen der Bordwände wurde es deutlich: Die Paletten mit den Steinen waren in Fahrtrichtung formschlüssig und nahezu ohne Lücken geladen. Gegen die Fahrtrichtung sowie zu den Seiten war jedoch keinerlei Ladungssicherung vorhanden. Das Gesamtgewicht der Ladung betrug knapp 24 000 kg.
Eigentlich schade, denn das Fahrzeug hatte ausreichend Ladungssicherungsmittel an Bord. Ironischerweise waren Kantenschoner und ähnliche Hilfsmittel selbst mit Spanngurten gesichert.
Sätze wie „Die Ladung ist so schwer, da kann nichts passieren“ kommen immer wieder vor. Leider können wir Menschen die physikalischen Regeln jedoch nicht aushebeln und müssen die Ladung daher entsprechend sichern.
Wenn wir vom vor Ort festgestellten Zustand ausgehen:
Es sind 24 t geladen. Davon wirken in Fahrtrichtung 0,8 Fg, also 80 % des Ladungsgewichts schieben in Fahrtrichtung, wenn wir es praxisnah formulieren möchten. Das entspricht 19 200 daN, die in Fahrtrichtung wirken.
Davon darf noch die Reibung abgezogen werden. Auf den Bildern ist eine relativ saubere Ladefläche zu erkennen. Aber die Reibung verschlechternde, feinkörnige Versandung ist eben auch unübersehbar.
Daher setzen wir, weil wir sicherheitsorientiert auf den Fall schauen, einen Reibbeiwert von μ 0,3 an. Somit können nochmal 30 % des Ladungsgewichts berücksichtigt werden: 19.200 daN minus 7.200 daN Reibung ergeben noch rund 12.000 daN, die an der Stirnwand wirken können.
Zugegeben: Das ist eine vereinfachte Betrachtung. Ob die Stirnwand mit dem angeschraubten Brett jedoch eine derartige Kraft aufnehmen kann, ist mehr als fraglich.
Zu den Seiten und nach hinten erübrigt sich eine weitere Berechnung, da dort keinerlei Ladungssicherung erkennbar ist.
Anzumerken ist, dass bei den Paletten mutmaßlich davon ausgegangen werden kann, dass die Umreifungsbänder und die Folie eine stabile Ladeeinheit bilden und den üblichen Kräften im Straßenverkehr standhalten.
Wie aber soll ein Fahrer, ein Verlader, oder ein Kontrollbeamter dies im Rahmen seiner Tätigkeit prüfen können?
Eine Festigkeitsprüfung und Kennzeichnung nach DIN 55415 durch den Versender würde hier allen Beteiligten die Arbeit erleichtern.
Was hätte man hier anders machen können?
Das „Zaubermittel“ ist oft die rutschhemmende Matte, die im Standard mit einem Reibbeiwert von µ 0,6 angesetzt werden kann. Wird sie auf einem besenreinen Boden konsequent eingesetzt, würden an der Stirnwand über den Formschluss nur noch 4.800 daN wirken – ein deutlich realistischerer Wert, für die hier genutzte Stirnwand. Und falls die Stirnwand diese Kraft nicht aufnehmen kann, hilft eine Kopfschlinge mit einem Zurrgurt mit einer LC (Lashing Capacity) von 2.500 daN – dann ist die Ladung in Fahrtrichtung ausreichend gesichert.
Mit rutschhemmenden Matten werden die zu den Seiten und nach hinten wirkenden Kräfte von 0,5 Fg rein rechnerisch aufgefangen. Allerdings bewegt sich die Ladung durch das Fahren und bspw. die Straßenverhältnisse auch dann noch. Daher: je Reihe einen Gurt darüberlegen, leicht vorspannen – und schon ist die Ladung optimal auch dafür gesichert.
So gibt es bei einer Kontrolle keinen Ärger und erst recht kein Bußgeld – weder für das Fahrpersonal noch für diejenigen, die die Ware als Verlader übergeben haben.
Im Vergleich dazu: Was wäre, wenn ohne rutschhemmende Matten geladen würde? Nach EN 12195-1 bräuchten wir – bei Formschluss nach vorn, einem Zurrwinkel von 60° sowie einer Vorspannkraft (STF) von 350 daN je Zurrgurt – immer noch insgesamt 29 Zurrgurte.
Diesen Aufwand könnten wir allein durch den Einsatz rutschhemmender Matten einsparen. Ganz abgesehen davon, dass der Fahrzeugboden die zusätzliche Kraft aus 29 Zurrgurten – zusätzlich zum Ladungsgewicht – überhaupt aufnehmen können müsste.
Einen sicheren März wünschen Ihre Ladungssicherungskolumnisten!