Foto des Monats - April 2025
„Die Ladung ist so schwer, die bewegt sich nicht!“ – Wirklich?
Ein weiser Mensch sagte einmal, dass Ladungssicherung viel mit gesundem Menschenverstand zu tun habe. Doch leider muss man immer wieder feststellen, dass gerade der „Verstand“ bei einigen Menschen gelegentlich zu fehlen scheint.
Vier Paletten mit Pflastersteinen nahezu ungesichert auf einem Fahrzeug – warum riskiert man so etwas?
Schauen wir uns diesen Fall doch einmal genauer und in Ruhe an. Beginnen wir zunächst mit den Fakten, wie sie von den kontrollierenden Beamten festgestellt wurden:
Das Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse (zGM) von 7,49 t. Geladen waren vier Paletten Pflastersteine mit einem Gesamtgewicht von etwa 4.500 kg. Damit war das Fahrzeug rund 2.000 kg überladen, was einer Überladung von etwa 25 % entspricht.
Zur Ladungssicherung wurden lediglich zwei Gurte eingesetzt. Eine formschlüssige Sicherung oder rutschhemmende Matten waren nicht vorhanden.
Zudem waren die beiden verwendeten Gurte bereits Ablegereif. Beim vorderen Zurrgurt fehlte das Etikett am Festende, beim hinteren Gurt am Losende. Sobald die Etiketten nicht mehr lesbar oder vorhanden sind, dürfen die Gurte nicht weiter eingesetzt werden.
Dass die beiden verwendeten Zurrgurte über die Ladebordwand gezogen wurden, war einfach zu erklären: Von ursprünglich acht vorhandenen Zurrpunkten waren nur noch vier vorhanden. Um diese während der Kontrolle überhaupt nutzbar zu machen, musste der Fahrer sogar zu Hammer und Meißel greifen.
In diesem Fall trägt nicht nur der Fahrer Verantwortung, sondern auch der Fahrzeughalter. Gemäß § 31 StVZO ist der Halter verpflichtet, ein verkehrssicheres Fahrzeug bereitzustellen, das zudem eine sachgerechte Sicherung der Ladung ermöglicht. Genau das war hier jedoch nicht gegeben.
Natürlich kann man grundsätzlich darüber diskutieren, ob es erlaubt oder sinnvoll ist, die Haken von Zurrgurten unten an den Trägern des Fahrzeugs einzuhängen. Wenn Haken und Träger kompatibel sind, keine Überlastung entsteht und der Gurt nicht an scharfen Kanten reibt, ist dies unter Umständen akzeptabel.
Wenn jedoch – wie in diesem konkreten Fall – der Träger bereits verbogen ist, muss diese Frage eindeutig mit „Nein“ beantwortet werden. Das Anbringen der Gurte an Ladebordwänden ist ebenfalls ungeeignet, da diese beim Niederzurren entweder zusammengedrückt werden können oder der Gurt nicht ordnungsgemäß gespannt werden kann.
Schon allein aufgrund der Überladung ist offensichtlich, dass hier eindeutig zu wenig Hilfsmittel eingesetzt wurden. Geht man von den 4,5 t Ladung auf einer nicht besenreinen Ladefläche ohne jeglichen Formschluss aus, wären nach der Norm EN 12195-1 tatsächlich 42 Zurrgurte erforderlich gewesen. Diese Zahl wurde hier nur knapp verfehlt …
Da in diesem Fall praktisch alles falsch gemacht wurde, was man falsch machen konnte, erhielten sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeughalter entsprechende Bußgelder. Zudem wurde die Weiterfahrt untersagt.
Welche Bußgelder wären hier theoretisch möglich gewesen?
Für den Fahrer: Unzureichende Ladungssicherung, erhebliche Überladung sowie Fahren eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs.
Für den Fahrzeughalter: Einsatz ablegereifer Gurte, fehlende Zurrpunkte und damit Bereitstellung eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs.
Darüber hinaus könnte die erhebliche Überladung, mit der ein zusätzliches Fahrzeug oder eine zweite Fahrt eingespart wurde, zur sogenannten Gewinnabschöpfung führen.
Doch wie hätte man die Paletten richtig transportieren können?
Zunächst muss gewährleistet sein, dass das Fahrzeug für die vier Paletten ausreichend dimensioniert ist und somit keine Überladung entsteht. Wir gehen zudem davon aus, dass die Steine gemeinsam mit der Palette zu einer stabilen und sicheren Ladeeinheit gebündelt wurden.
Gehen wir davon aus, dass dies gegeben ist, lässt sich die Ladung wie folgt korrekt sichern:
Zuerst die Ladefläche gründlich reinigen (besenrein) und zwischen Ladefläche und Paletten rutschhemmendes Material auslegen, um bereits einen Großteil der Bewegungskräfte zu reduzieren.
Zur optimalen Lastverteilung sollten die Paletten nicht direkt an die Stirnwand, sondern leicht versetzt positioniert werden.
Die Paletten werden anschließend kompakt im Verbund verladen – also zwei nebeneinander und zwei dahinter, möglichst ohne größere Zwischenräume. So entsteht ein stabiler Formschluss.
Da beim Bremsen die größten Kräfte in Fahrtrichtung wirken, empfiehlt es sich, eine künstliche Stirnwand zu errichten. Diese kann beispielsweise aus weiteren Paletten oder speziellen Hilfsmitteln bestehen, um ein Herabrutschen der Gurte bei der sogenannten Kopfschlinge zu verhindern. Geeignete Hilfsmittel wären Rundschlingen oder entsprechende Kantenschutzecken. Mit einem Gurt (mindestens 1.000 daN LC) werden die Paletten umreift, um so die Kräfte in Fahrtrichtung zuverlässig aufzufangen.
Abschließend wird jede Palettenreihe zusätzlich mit Zurrgurten niedergezurrt, um eine seitliche Bewegung der Ladung zu verhindern.
Durch den Einsatz von drei Gurten in Verbindung mit rutschhemmenden Matten – bei einem angenommenen Reibbeiwert von µ = 0,6 – ist die Ladung nun fachgerecht und ausreichend gesichert.
Fazit:
Auch vermeintlich schwer zu sichernde Ladung lässt sich oft auf einfache Weise gut sichern. Manchmal genügt es bereits, den gesunden Menschenverstand einzusetzen. Der zeitliche Aufwand hierfür wäre in diesem konkreten Fall, vorausgesetzt das Fahrzeug wäre geeignet und in ordnungsgemäßem Zustand gewesen, ebenfalls kaum höher gewesen.