August 2008

Der Häuslebauer kauft ein...

Da möchte jemand an seinem Haus rumbasteln und fährt zu einem Baustoff-Fachhandel seines Vertrauens, um dort die benötigten Gasbetonsteine zu beschaffen.

Die Verlade-Experten dieses Baustoff-Fachhandels laden ihm mit Hilfe eines Gabelstaplers eine Palette mit den gewünschten Steinen auf den PKW-Anhänger. Dabei wird die Palette mittig auf den Anhänger gestellt, nach eigenen Erfahrungen des Autors nicht, um die Lastverteilung zu beachten, sondern ganz einfach, weil die Staplerzinken zu kurz sind, die Palette bis nach vorn zu rücken (dafür sagt die Lastverteilung danke). Da die Steinpalette mit Folie umschrumpft ist, kommt offensichtlich niemand auf die Idee, diese Ladung zu sichern

Der Fahrer unterschreibt den Lieferschein und fährt los. Nach ca. 500 m will er links abbiegen. Dazu bremst er sein Gespann moderat ab. Die nicht gesicherte Ladung weiß das nicht und will sich weiterhin mit gleicher Geschwindigkeit geradeaus bewegen.

Die Folie ist nicht in der Lage, diese zwei aufeinandertreffenden Meinungen zu einem Konsens zu bewegen. Daher reißt sie und die Steine fallen nicht nur auseinander, sondern auch auf den Anhänger und – was viel schlimmer hätte enden können - auch auf die Fahrbahn. Es wurde niemand verletzt, Glück gehabt.

Die ganze Geschichte einmal ernsthaft betrachtet:

Der private Kunde des Baustoffhändlers unterschreibt einen Lieferschein, auf dem geschrieben steht:

„Auf Ladungssicherung wurde hingewiesen.“

Damit, so meint der Händler, habe er seinen Verladerpflichten genüge getan. Dem ist nicht so. Mit diesem lapidaren Aufdruck kann sich niemand von seinen Verladerpflichten freikaufen. Dieser Satz ist als nichtig anzusehen.

Das Verladepersonal des Baustoffhändlers ist offensichtlich nicht in Bezug auf Ladungssicherung geschult. Insbesondere fehlt es augenscheinlich am Wissen über Verantwortlichkeiten. Sonst hätte dem verantwortungsbewussten Verlader klar sein müssen, daß dieser Transport nicht gut gehen kann. Die Schrumpffolie ist keine Ladungssicherung für den Transport, sondern dient lediglich der Ladeeinheitenbildung für einen besseren Umschlag. Somit fehlt jegliche Sicherung dieser Ladung.

Dabei wäre es so einfach gewesen. Mit Umschlingungen bzw. Kopfschlingen lässt sich ein solches freistehendes Steinpaket festlegen. Abhängig von Reibung und Gewicht wäre auch eine Sicherung mit zwei Niederzurrungen denkbar. Erfahrungsgemäß liegt das Problem jedoch oftmals bei den fehlenden Zurrpunkten auf derartigen Anhängern. Doch auch das lässt sich lösen. Eine Nachrüstung ist nicht schwierig und bringt für wenig Geld viel Sicherheit.

 

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