August 2006
Holzladung verrutscht - Aufbau erheblich beschädigt
Auf einer stark befahrenen Straße in Münster/Westfalen fiel einem Kontrolleur des Bundesamtes für Güterverkehr ein Sattelkraftfahrzeug auf, dessen Ladung zu beiden Seiten erheblich verrutscht war. Auf der linken Seite waren im unteren Bereich der Ladefläche starke Ausbeulungen und Verformungen des Fahrzeugaufbaus zu erkennen. Die rechte Fahrzeugseite war durch Ladungsverlagerung derartig belastet, dass zu befürchten war, die Ladung könnte vom Fahrzeug fallen. Auf den ersten Blick wurden auch schwere Beschädigungen des Fahrzeugaufbaus ersichtlich. Nachdem das Fahrzeug an der nächsten Bushaltestelle gestoppt wurde, ergab sich ziemlich schnell, dass ein Öffnen des Laderaumes ohne Verlust der Ladung nicht möglich war. Das Fahrzeug wurde unter allen erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen im Schritttempo zur nächsten Holzhandlung geleitet. Eine Entladung gestaltete sich schwierig, da die Ladung vom Fahrzeug herab zu fallen drohte. Unter Einsatz von bis zu vier großen Gabelstaplern gelang es dann, den Laderaum zu öffnen und die Ladung zu bergen. Unvermeidbar war dabei jedoch, dass die Ladung teilweise vom Fahrzeug herab fiel. Der Fahrzeugaufbau nach Art eines Curtainsiders war schwer beschädigt. Sämtliche Rungen waren verbogen oder abgeknickt, die äußeren Dachlängsträger erheblich verbogen. Ohne größere Reparatur war der Sattelanhänger nicht mehr einsatzbereit.
Wie kam es zum dem Schadensfall? Dafür gibt es eine einfache Erklärung: Die Ladung wurde vom Verlader nicht beförderungssicher verladen. Dadurch war eine betriebssichere Beförderung durch den Transportunternehmer nicht gewährleistet. Und so kam es wie es kommen musste: in der BAB-Ausfahrt Münster-Nord wurde das Sattelkraftfahrzeug von einem PKW abgedrängt. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, nahm der Fahrzeugführer ein Ausweichmanöver vor. Dadurch verlagerte sich die Ladung und beschädigte den Fahrzeugaufbau erheblich.
Worin bestand der Mangel hinsichtlich „nicht beförderungs- / betriebssicherer Verladung? Dazu sind im Wesentlichen vier Gründe auszuführen:
- Die Ladeeinheitenbündelung der einzelnen Pakete Profilholzbretter war zu instabil.
- Es wurden zur Stapelung der Ladeeinheiten keine über die gesamte Fahrzeugbreite durchgehenden Kanthölzer verwendet, sondern die Pakete übereinander gestellt. Dabei wurden teilweise Unterleghölzer verwendet, die kürzer waren, als die Ladungseinheiten breit waren.
- Auf die leichteren Profilbretter wurden u.a. auch schwerere Pakete mit Kanthölzern gestapelt.
- Es war kein Formschluss zum Fahrzeugaufbau vorhanden. Auf der rechten Seite betrug die Staulücke ca. 20 cm und auf der linken Seite ca. 10 cm
Durch die Belastung der mehr als 2,60 m hoch gestapelten Pakete, die zu kurz gewählten Unterleghölzer und den fehlenden Formschluss zu den Seiten hielt die Ladeeinheitenbündelung der unteren Pakete dem Druck der oberen Pakete nicht stand. Die Profilbretter verlagerten sich zu beiden Seiten mit der Folge, dass keine Vorspannung durch die Spanngurte mehr vorhanden war. Dass nur vier Spanngurte verwendet wurden, spielt in der Gesamtbetrachtung keine Rolle, da die Ladung insgesamt durch die instabile Ladeeinheitenbündelung nicht zurrfähig war. Jede Erhöhung der Vorspannung hätte zu einer Erhöhung der Belastung und Verformung der unteren Ladeeinheiten geführt. Die bedrohliche Verlagerung der Ladung durch das in der BAB-Ausfahrt notwendig gewordene Fahrmanöver war aufgrund der beförderungs- und betriebsunsicher verladenen Ladung unvermeidbar.
Zur Stabilität von Curtainsideraufbauten sprechen die Bilder für sich: Rungen knicken wie Streichhölzer weg und Dachlängsträger verformen sich. Nur der Reißfestigkeit der Plane und der geschlossenen linken Hecktürhälfte ist es zu verdanken, dass die Ladung nicht vom Fahrzeug fiel.
Wie hätte dieser Schadensfall verhindert werden können?
Auch hierzu gibt es einfache Antworten:
- Es hätte ein für den Transport von Holz geeignetes Fahrzeug mit Mittel- oder besser Außenrungen verwendet werden sollen. Wären keine Staulücken vorhanden gewesen, kann davon ausgegangen werden, dass bei einem derartig ausgerüsteten Fahrzeug durch den Formschluss keine Verlagerung der Ladung eintreten kann. Zusätzliche Niederzurrung hätte die erforderliche Sicherheit gegen Verlagerung in Fahrtrichtung und entgegen der Fahrtrichtung gebracht.
- Die einzelnen Ladungseinheiten hätten stabiler hergestellt werden sollen, damit sie auch höheren Druckbelastungen durch Stapelung standhalten.
- Zwischen den einzelnen Ladeeinheiten hätten die gesamte Laderaumbreite ausfüllende Kanthölzer in ausreichender Anzahl zwischengelegt werden sollen.
- Zusätzlich hätte die Ladung ausreichend verzurrt werden sollen.
Wird wie in diesem Fall ein Standardcurtainsider verwendet, ist anzunehmen, dass eine beförderungs- und betriebsichere Beförderung überhaupt nicht möglich ist. Der Aufwand, die Ladung so zurrfähig zu „verpacken“ und mit der Zurrmethode „Niederzurrung“ zu sichern, ist so hoch, dass sie als unwirtschaftlich anzusehen ist. Die Schließung der Staulücken links und rechts zu den Rungen und der Plane des Standardcurtainsiders löst das Ladungssicherungs-problem nicht, da der Aufbau - wie die Fotos eindrucksvoll belegen einfach zu instabil ist.
Fazit:
Eine sichere Beförderung derartiger Profil- und Kanthölzer ist ohne unverhältnismäßig hohen Sicherungsaufwand nur mit einem entsprechend ausgestattetem Fahrzeug möglich. Als entsprechend ausgestattetes Fahrzeug kommt keinesfalls ein Standardcurtainsider in Frage, sondern ein Fahrzeug mit belastbarem Aufbau - vorzugsweise mit verstellbaren Zusatzrungen.
Bundesamt für Güterverkehr
Siegfried Pomplun