|
In dieser Rubrik möchten
wir Ihnen Zitate vorstellen, die von mehr oder weniger selbst-, durch
Handauflegen oder auf andere Art und Weise ernannten Experten der
Ladungssicherung hervorgebracht wurden.
Es geht dabei nicht um
die immer wieder zu hörenden Aussprüche
- "Das ist so schwer, das kann
nicht rutschen!",
- "Ich fahre schon seit 20 Jahren
so, da ist noch nie etwas passiert!",
- "Wollen Sie mir sagen, wie ich
meine Ladung zu sichern habe?"
usw., sondern wir
möchten Zitate mit größerer Tragweite veröffentlichen, die von
angeblichen Experten gemacht wurden.
Im ersten Augenblick muss
man sicher unwillkürlich schmunzeln, wenn nicht sogar lachen.
Allerdings darf man nicht vergessen, dass diese Aussagen auch erhebliche
Gefahren in sich bergen.
Ein Gerichtsgutachten zum
Beispiel mit derlei sachlich und fachlich falschen Aussagen kann zur
Einstellung des Verfahrens und damit dazu führen, dass der Betroffene
sich bestätigt fühlt, mit falsch oder nicht gesicherter Ladung
weiterzufahren.
Passiert dann jedoch ein
Unfall, ist das Geheul plötzlich groß...
Deshalb: Schmunzeln Sie
ruhig beim Lesen, denken Sie aber immer auch an die Folgen solcher
Aussagen.
| Ein 7,5-Tonner Pritschen-Lkw hat mehrere leere
Paletten geladen, die übereinander gestapelt sind. In der Höhe
überragen sie die seitlichen Bordwände um 10 Paletten, das Führerhaus
um 3 Paletten. Die Paletten waren in keiner Weise gegen
Verrutschen oder Herabfallen gesichert. Den Vorwurf des "Überragens
der Bordwände und des Führerhauses" missversteht der
Fahrer und Halter und gibt an, dass das nicht sein könne, da
die Paletten nur 1 m breit seien, seine Ladefläche habe aber
eine Breite von 2 m. Deshalb könne es nicht sein, dass die
Paletten über die Bordwände ragten ( er meinte sicherlich,
dass die Paletten nicht seitlich überragten.
Bemerkenswert ist aber sein Satz zur fehlenden
Ladungssicherung. Ich zitiere:
"Außerdem war am 24.1.92 um diese Uhrzeit so 6°
Minus und die Paletten waren dadurch zusammengefroren. So
konnten diese auch nicht herunterfallen."
Diese Art der Ladungssicherung habe ich bisher noch nirgends
nachlesen können (VDI etc). Auch in der
Gerichtsverhandlung vor dem AG Alzey hatter er mit seiner
"Ausrede" keinen Erfolg...
Anbei zwei Bilder des Anhörbogens:
Paletten
1
Paletten
2
eingesandt von Peter Müller |
|
Auf einem Lastzug
werden Baustoffe palettiert transportiert. Die Ware wurde durch
Stahlband jeweils mit den Paletten zu Ladeeinheiten verbunden.
Die Paletten jedoch stehen lose ohne Sicherung auf der
Holzladefläche. Gesamtgewicht der Ladung ca. 15 Tonnen.
Bei der
Gerichtsverhandlung wird auf Verlangen des Unternehmers ein
Kfz-Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens durch
das Gericht beauftragt. Dessen Aussage:
"Holz auf
Holz rutscht nicht! Die
Ladung muss nicht gesichert werden!"
Das Verfahren
wurde eingestellt. |
|
Bei einem
Ladungssicherungsseminar wird das Niederzurren am Fahrzeug
geübt. Als es um die Einschätzung der Vorspannkraft geht,
meint ein Teilnehmer, der nach eigenen Angaben in seiner Heimat
die Polizei im Bereich Ladungssicherung ausbildet:
"Wenn man
das Gurtband um 90 ° drehen kann, hat
man etwa 750 daN Vorspannkraft erbracht!"
Die
Nachprüfung mit einem Vorspannmessgerät ergab ca. 250 daN. |
|
Ein
Kfz-Sachverständiger wird beauftragt, ein Gutachten zum
Transport von palettierten Ziegelsteinen zu erstellen. Die
Paletten waren ungesichert, es bestand kein Formschluss.
Sein Fazit im
Gutachten:
"Zurrgurte
sind hier nicht erforderlich, da ... ein Abkippen der Ladung über
die Bordwand nicht möglich ist.
Dem
Unterzeichner, der sich nicht unbedingt als Schwächling
bezeichnen möchte, ist es nicht gelungen, durch körperlichen
Einsatz diese Paletten ins Schwanken zu bringen oder gar zu
verschieben.
Damit kann aus
technischer Sicht keine Beeinträchtigung, insbesondere auch keine
wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erkannt bzw.
bejaht werden." |
|
Ein deutscher
Unternehmer, der wegen mangelnder Ladungssicherung
(Sandtransport nicht abgedeckt) angezeigt wurde, gab im
Anhörungsbogen folgendes Statement ab:
Abschrift (mit
allen Rechtschreib- und Grammatikfehlern):
Die Ladung war
ausreichend gesichert weil rund um die Bordwände eine 10 cm
tiefe Luftkeil freibleibt (siehe Zeichnung). Von Oben
nach kann nichts herunter fallen. Dadurch ist ein herunter
fallen des Ladegut ausgeschlossen.
Zeichnung:

Es kann
natürlich sein das eine Fahrbahnverschutzung vorlag die beim
überfahren der vorhandenen Schutz durch die Reifen
hochgeschleudert wurde. Dann müßten sie sich den
Fahrzeughalter suchen der den Schnutz verloren hat. Das
Erdaushub, Bauschutt Massenschüttgut in der Regel nicht
gesichert werden muß. Außerdem wird zurzeit die B 469 Richtung
Miltenberg eine neue Fahrbahndecke eingebaut die Fahrbahn
gleicht einer Baustraße wäre mal Gut wenn Sie sich so etwas
mal ansehen würden was da alles auf der Fahrbahn herum fliegt
das Sie mal ein kleinbissen Ahnung bekommen. Bin mir keiner
Schuld bewußt und weise die angebliche Ordnungswidrigkeit
zurück.
Mit
freundlichen Grüßen
.... |
| Ein
Fahrer wurde von der Verkehrspolizei Aschaffenburg beanstandet, weil er
eine Gitterbox (siehe Bild) in seinem Sprinter nicht gesichert hatte.
Die Ladung (Gitterbox) hatte weder Formschluss nach vorne, noch zu den
Seiten:

(Bild PHK M. Sommer)
Im
Anhörungsbogen machte er folgende Angaben zur Sache
(Abschrift
mit allen Rechtschreib- und Grammatikfehlern):
"Bei Kontrolle am 22.09.2005 um 22.50 Uhr haben
Sie mir Vorgeworfen der Ladung nicht sicher zu transportieren. Meine
Stellungnahme wie folgt:
Am der Tag habe ich zum
transportieren eine Güterbox mit verschiedene Sendunge gehabt,
welsche ca. 150 kg wiegt. Schon vom Gewicht des Ladung, Bauart des Boxes,
Art des Ladung, habe ich nicht für erforderlich das zusätzliche Sicherung
der Ladung. Das Box stand auf die Ladefläche diereckt hinten eine
Absperrwandbegrenzung, sowie hinten zwischen zwei Radkästen verstaunt. Das
Rutschen des Boxes war nicht möglich, oder war sehr gering. Das Box stand
auf seine Füssen / keine Rollen /. Zusätzlich ist der Fahrzeug-Sprinter
welsche ich gelenkt habe mit eine Option ausgestattet, die der Ladung
automatisch sichert, wobei bei anfahren automatisch schleißen sich alle
Türen vom alleine her. Das so eine doppelte Sicherung des Ladung war auch
meine Meinung nach ausreichend. Hier habe ich auf keine Weise andere
Verkehrsteilnehmer oder mich selbst bedroht oder gefördert. Ich will noch
mall betonen, dass der Komplettes Ladung Verkehres sicher war.
Mit freundlichen Grüßen ...... "
Nachdem
gegen ihn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, begründete er den Einspruch
wie folgt:
"Gegen Ihre Vorwurf am 22.09.2005 um 22.50 Uhr
eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben lege ich hier einen
EINSPRUCH
Das begründe ich wie Folgt:
-
der Vorwurf Nummer 122600 können Sie in diese Situation
nicht anwenden. Ich habe mir zugeteiltes Fahrzeug MB Sprinter selbst
geladen. Meine Meinung nach auch Verkehrssicher, was Sie auf den gemachten
Fotos selbst sehen können.
-
Erstens eine Sicherung des Ladung gegen herabfallen
besonders zu sichern war nicht notwendig. Die Ware lage gerade auf
Boden des Boxes.
-
Zweitens ich unterlasse es
n i c h t die Ladung
verkehrssicher zu verstauen, weil allein der Bauart des Gitterboxes zeigt
schon hin, das bei transportieren steht sicher genug auf Ladefläche. Es
bedeutet das in keinem Zeitpunkt des Ladung nicht sicher geladen war. Es
waren nur leichte Kartons die gerade auf Boden des Boxes liegen, der
Schwerpunkt liegt also fast direkt auf das Fahrzeugboden. Auch in keinen
Zeitpunkt war es nicht möglich das der Box rutschen kann, weil er passt
genau zwischen die Radkasten. Hier war es auch die verrutschen nicht
möglich bei eine Fahrt in die Kurvenbereich. Klar man könnte das Box noch
ein mall mit Gürte fest machen, aber gerade bei solche Ladung, solche Form
der Box, solche Gewicht der Gesamtladung, war es nicht notwendig. Die
befestigungsösen dienen meistens für ganz andere Art der Ladung,
freistehend ohne Verpackung ins jegliche Gitterboxen /z.B. Motoren,
Waschmaschinen, usw./. Der allgemeine Ausstattung des Wagens ist nur benutzt
wann es notwendig ist. Wie sie bei gemachte Fotos sehen können ist hier
nicht der Fall.
Ich werde sehr gern, bei eventuelle
Gerichtsverhandlung mit dem Fahrzeug komen und beweisen das verrutschen oder
herabfallen der Ladung / geladen so wie auf Ihre Fotos / nicht möglich war.
Sie versuchen beweisen das Gegenteil – was sicherlich nicht möglich ist.
Unter solche Umstände bitte ich Sie noch mall der Vorfall zu überprüfen
und andere Entscheidung zu treffen, welsche
nur Strafe /Geldbuße /frei für mich sein konnte.
Ich verbleibe Mit freundlichen Grüßen....."
|
| Altkleiderverbreiterung |
|
 
|
|
Ein
Verlader erhielt einen
polizeilichen Anhörungsbogen, weil bei einer Verkehrskontrolle
festgestellt wurde, dass ein Standard-Curtainsider
mit ca. 10 t Textilladung in “loser Schüttung“ beladen
war.
Bei
dem Anhänger war die Plane bereits so weit ausgebeult, dass das
Fahrzeug eine Breite von annähernd 3 m hatte.
Zum
Vorhalt, als Verlader nicht für eine ordentliche Ladungssicherung
gesorgt zu haben, machte er folgende Angaben:
- Text
im Anhörungsbogen:
An Verkehrspolizei ......
Wegen grund füge ich
handgeschriebene extra Blatt mit meinem Unterschrift bestätigt.
Warum ich die fragen mit NEIN beantwort.
Ps: Als Anlage füge ich noch Kopie wegen
zuständigen Firma
- Text
im Beiblatt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sie beigefügte 2 x Kopien festzustellen
ich Verkaufe Alttextilen. Abholer kommt mit seinem eigene Kfz über
7,5 t und holt diesen Alttextile. Wenn Firma angehörige Fahrer
fehler macht warum Soll ich gegen seine Fehler Verantwortlich
sein?
Dass ist ja gar nicht meine Fahrer sonder Firma .....
Ich bitte höflich Ihre Kentnis
Mit freundl. Grüßen
Mehmet .....
|
|
In einem Forum im Internet gefunden (unter w w w.123recht. net):
>Ladungssicherung PKW auf
Anhänger
Guggst du hier
www.ladungsicherungskreis. de
Die Fotos des Monats genau ansehen. Anschliessend überlegen, ob
es die Sache wert ist, so zu sterben.
-----------------
"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"
|
Wir verzichten bewusst
darauf, Namen und Orte zu nennen, um niemandem zu schaden. Vielleicht
aber erkennt sich der eine oder andere Experte wieder ...
Wer auch ähnliche Zitate
kennt, möge sie uns mitteilen, damit wir sie in diese Sammlung
aufnehmen können.
Webmaster
zum
Anfang
|